Johannes F. Kirchhoff im Interview © Kirchhoff Group

„Man kann nicht bei jeder kniffeligen Frage Verantwortung zurückdelegieren“

Johannes F. Kirchhoff, Managing Partner Kirchhoff Group, analysierte vor dem Brexit den aktuellen Verhandlungsstand. Mittelständlern empfiehlt er, besonders auf Fragen bei Gesellschaftsrecht, Steuern und Lizenzverträgen zu achten. Von den politischen Führungspersonen zeigt er sich enttäuscht.

Herr Dr. Kirchhoff, in weniger als einem Jahr ist Großbritannien (UK) raus aus der EU. Wie bewerten Sie den aktuellen Verhandlungsstand zwischen EU und UK?

Der Europäische Rat hat im Dezember 2017 einige Dinge bewegt. Die EU-Bürger behalten – entgegen der ersten Auffassung der britischen Regierung – doch ihre Rechte im Land. Zu Geld und Finanzen ist das letzte Wort sicher noch nicht gesprochen. Ein großes Problem bleibt die ungelöste Frage der irischen Grenze. Grundsätzlich gilt, dass die vier Grundfreiheiten im EU-Binnenmarkt untrennbar sind. Die Position der EU muss gerade an der Stelle sehr klar sein. Denn es gilt auch zu verhindern, dass es Nachahmer-Effekte bei anderen EU-Staaten gibt.

Wie wirkt die unklare politische Lage / Zielsetzung auf Ihr Unternehmen und welche Konsequenzen ziehen Sie für unternehmerische Entscheidungen?

Es droht die Wiedereinführung von Zöllen, das hat bei uns oberste Priorität. Ein weiteres Thema ist der deutliche Wertverlust des Pfundes. Derzeit verkaufen wir Waren aus Deutschland heraus nach UK. Das wird immer schwieriger. Insofern überlegen wir, unsere Fertigungstiefe vor Ort zu erhöhen. Eine Alternative wäre, uns vom Markt ganz zu verabschieden, weil wir nicht mehr wettbewerbsfähig liefern können. Die dritte Möglichkeit ist, dass wir einen Wettbewerber in UK übernehmen, um damit im Land für das Land produzieren zu können. Auch bei Lieferungen aus anderen Standorten – etwa aus Frankreich oder Polen – drohen natürlich Konsequenzen, unter anderem Zollverfahren. Insgesamt ist das alles bitter, denn unsere Produkte verteuern sich, letztlich auch für die Menschen in UK.

Was raten Sie mittelständischen Unternehmen, die sich noch nicht umfassend mit den Folgen des Brexits auseinandergesetzt haben? Gibt es drei wesentliche operative Empfehlungen?

Ich empfehle allen zunächst das Thema Gesellschaftsformen genau unter die Lupe zu nehmen. Das deutsche Gesellschaftsrecht kennt die Form einer britischen Limited Liability Partnership (LLP) nicht. Der Brexit heißt dann, dass ich die Eigenschaften einer Kapitalgesellschaft verliere und damit auch die entsprechenden Haftungsbeschränkung. Zu beachten sind auch steuerrechtliche Fragen. Sofern eine Tochtergesellschaft in UK zur Firmengruppe gehört, ergeben sich steuerliche Konsequenzen. Nach dem Brexit kann es sein, dass sich dann die steuerlichen Rahmenbedingungen für Teile der Unternehmensgruppe ändern. Höhere Steuerzahlungen oder gar Nachzahlungen könnten die Folge sein. Weiterhin gilt es Schutzrechte und Lizenzverträge zu bedenken. Wenn ich Lizenzverträge habe, dann meist für ein bestimmtes Lizenzgebiet. Kommt der Brexit, fällt UK aus dem Lizenzgebiet der EU heraus. Noch dazu gilt der rechtliche Schutzbereich nicht mehr in UK und EU gleichermaßen. In unserem konkreten Fall liegen viele Schutzrechte in der EU vor und wenn die Briten austreten, ist unklar, ob wir diese Schutzrechte alle einzeln in UK anmelden müssen. Ähnlich verhält es sich mit Blick auf Lizenzgebühren: Diese sind aufgrund der EU-Systematik bisher quellensteuerfrei. Es bleibt offen, ob ab 2019 in UK Quellensteuern zu entrichten sind.

Zum Abschluss – eine letzte Frage: Ist aus Ihrer Sicht ein Brexit noch abzuwenden?

Die Wahrscheinlichkeit ist sehr, sehr gering – auch wenn ich mir wünschen würde, dass jemand mit Regierungsverantwortung in UK einen Exit vom Brexit fordert. Aber das politische System und die Tradition der Souveränität in UK erlauben diesen politischen Schwenk nicht ohne weiteres. Insgesamt hat sich mit dem Brexit eine Mehrheit der britischen Bevölkerung gegen den eigenen Wohlstand entschieden. Das ist an sich unverständlich, aber letztlich eben eine Folge von verantwortungslosem Regierungshandeln. Es kann doch nicht sein, dass ein gewählter Regierungschef seine politische Verantwortung nicht annimmt und diese an die Bürger zurückdelegiert. Wofür gibt es ein Wahlsystem und repräsentative Personen, wenn die ihre Verantwortung dann nicht wahrnehmen? Man stelle sich mal vor, wenn ich als Unternehmer bei strategischen Entscheidungen sagen würde: „Da bin ich jetzt zu feige und frage mal meine Mitarbeiter.“ Am Ende schafft der Brexit nur Verlierer – er ist ein Paradebeispiel für eine Loose-Loose-Situation.

Johannes F. Kirchhoff, Managing Partner Kirchhoff Group und CEO Kirchhoff GmbH & Co. KG.