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Mehr Klarheit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neue Hilfestellung für Unternehmen

Der BDI hat zusammen mit dem DRSC (Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee) am 14. Januar 2025 eine Broschüre zur branchenbezogenen Wesentlichkeitsanalyse veröffentlicht, um betroffene Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD zu unterstützen.

Die Broschüre enthält einen Leitfaden zur branchenspezifischen Wesentlichkeitsanalyse und soll die Mitgliedsverbände des BDI bei der Ermittlung branchenspezifischer Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) sowie der damit verbundenen wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen unterstützen. Außerdem kann sie dazu genutzt werden, branchenweit wesentliche Angabepflichten und Datenpunkte zu identifizieren. Sie kann darüber hinaus berichtspflichtigen Unternehmen auf Basis branchenspezifischer Vorüberlegungen erste Anhaltspunkte für die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse an die Hand geben.

Hintergrund der neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD verpflichtet zukünftig ca. 49.000 EU- und Drittstaatenunternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, davon rund 14.600 Unternehmen mit Sitz in Deutschland.Die dazugehörigen verpflichtenden Berichtsstandards ESRS (European Sustainability Reporting Standards) konkretisieren die Berichtspflichten der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive). Bisher wurde nur der erste Satz (sog. Set 1) von zwölf sektorübergreifenden ESRS veröffentlicht. Darüber hinaus sind weitere KMU-ESRS, sektorspezifische ESRS und ESRS für Drittstaatenunternehmen in der Planung. 

Die Umsetzung der neuen Anforderungen birgt gerade für die vielen tausend neu berichtspflichtigen Unternehmen, zu denen auch große Teile des Mittelstands zählen, vielfältige Herausforderungen. Diese Unternehmen sind erstmalig für ab dem 1. Januar 2025 beginnende Geschäftsjahre zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet. Insbesondere die zwingend erforderliche unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse über die gesamte Wertschöpfungskette stellt eine hohe bürokratische Belastung für die Unternehmen dar.

Konzept der unternehmensindividuellen Wesentlichkeitsanalyse

Nur solche Nachhaltigkeitsangaben müssen berichtet werden, die mit wesentlichen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen, Risiken oder Chancen verbunden sind (Konzept der doppelten Wesentlichkeit). Aufgrund der Komplexität der Wesentlichkeitsanalyse sind Hilfestellungen als Orientierung für die branchenbezogene Wesentlichkeitsanalyse essentiell. Mithilfe dieser Vorüberlegungen erhalten Unternehmen erste Anhaltspunkte für ihre unternehmensindividuelle Wesentlichkeitsanalyse und können so den Aufwand zur Ermittlung ihrer individuellen Angabepflichten verringern.

Wichtig: Die Wesentlichkeitsanalyse muss stets unternehmensspezifisch nach den Vorgaben des ESRS 1 durchgeführt werden und unterliegt der alleinigen Verantwortung des berichtspflichtigen Unternehmens. Die Broschüre kann daher nur eine Vorüberlegung darstellen und entbindet Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung zur Durchführung einer eigenen Wesentlichkeitsanalyse.

Die Broschüre ist bereits die zweite gemeinsame Publikation von BDI und DRSC nach der sehr erfolgreichen ersten Ausgabe mit grundsätzlichen Informationen und Tipps zur neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD.