Mehr Sicherheit in der Luftfracht statt Bürokratiehürden
Terroristische Bedrohungen und daraus resultierende Sicherheitsverordnungen haben die Regelungen im Luftverkehr in den vergangenen Jahren stark verändert. Sicherheitskontrollen von Passagieren und Fracht im Luftverkehr wurden überdacht und entsprechende Gesetzgebungen und Maßnahmen verschärft. Der Zuverlässigkeitsüberprüfung müssen sich nach dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) alle Mitarbeiter unterziehen, die im sicherheitsrelevanten Bereich arbeiten und damit unmittelbar Einfluss auf die Luftverkehrssicherheit nehmen können.
Sicherheit im Luftverkehr
Hierdurch wird die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs gewährleistet. Die verschärften Sicherheitsmaßnahmen trägt insbesondere der Gefährdung durch potenzielle „Innentätern“ Rechnung, etwa Mitarbeiter an Flughäfen, durch die ein erhebliches Schadenspotenzial ausgehen würde. Um möglichen Bedrohungen präventiv entgegenzuwirken, hat das Gesetz den Anspruch, die Rahmenbedingungen der Zuverlässigkeitsüberprüfungen zu optimieren. Eine entsprechende Beschäftigung von Personen mit Gefährdungspotenzial sollen von vornherein vermieden werden.
Verbesserter Datenaustausch statt Bürokratiehürden
Mit dem Gesetz werden hierzu Verfahrensregelungen harmonisiert, der Informationsaustausch vereinfacht sowie über internationale Kooperationen die Überprüfungsmöglichkeiten ausländischer Behörden ausgebaut. Relevante Informationen für die allgemeine Sicherheit und den Schutz vor Bedrohungen sollen künftig von den Luftsicherheitsbehörden übergreifend genutzt werden können. Dazu zählen Prüfungsmöglichkeiten bei der Bundespolizei, dem Erziehungsregister und im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister. Darüber hinaus ist die Einrichtung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters der Länder vorgesehen, um damit das Überprüfungsverfahren zu vereinfachen und das generelle Sicherheitsniveau zu steigern.
Noch immer sind Unternehmen der Luftverkehrs- und Exportwirtschaft bürokratischen Hürden ausgesetzt. Die Luftsicherheitsbehörden verlangen je nach Bundesland unterschiedliche Vorgehensweisen und Antragsformulare bei der Bearbeitung der Anträge. Das führt dazu, dass Unternehmen mit mehreren rechtlich selbstständigen Betriebsstandorten jeweils die Anforderungen der regional zuständigen Behörde erfüllen müssen. Eine Konsolidierung aller Gesetze und Vorgaben zur Zuverlässigkeitsüberprüfung mit dem Ziel der Vereinfachung der Prozesse, wäre ein möglicher weiterer Schritt, der im Gesetz zu kurz kommt. Die Einführung eines Zentralregisters muss auch die Möglichkeit enthalten, dass Mitarbeiter von Dienstleistern direkt und zentral einen Antrag stellen können. Dies ist derzeit noch immer nicht der Fall.
Vorhandene Potentiale nutzen
Aus Sicht des BDI stellen die Änderungen eine weitere Möglichkeit zur Informationsgewinnung dar, mit dem Potenzial Zuständigkeiten der verschiedenen Luftsicherheitsbehörden zu konsolidieren. Eine Novellierung der Zuverlässigkeitsüberprüfungsvorschriften könnte ebenso gewünschte Effekte erzielen. Der IT-Planungsrat der Bundesregierung hat mit der Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) unter Federführung des Landes Nordrhein-Westfalen bereits ein Projekt zur Harmonisierung und Ablaufoptimierung von personenbezogenen Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen in die strategische Planung genommen – bisher ohne konkrete einheitliche Umsetzung. Im Sinne von Entbürokratisierung wäre die Nutzung und Ausweitung von OSiP bundesweit zu begrüßen.
BDI: Schnelles Verfahren essenziell
Die Optimierung der Verfahren ist nach Ansicht des BDI ein guter Schritt für mehr Sicherheit im Luftverkehr und der Luftfracht. Das geplante Luftsicherheitsregister hat das Potenzial, das Antragsverfahren auf Zuverlässigkeitsüberprüfung zu beschleunigen. Hierbei ist es wichtig, dass sich alle Bundesländer an der Einführung und Pflege des Luftsicherheitsregisters beteiligen. Nur so können Behörden und Unternehmen von einem verbesserten Informationsfluss und positiven Effekten durch einheitliche Prozesse profitieren.
Ein schneller und reibungsloser Prozess bei der Antragstellung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung ist essenziell für exportierende und exportorientierte Unternehmen in Deutschland. In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf im August 2019 hat der BDI noch weitere Vorschläge empfohlen, wie die Zuverlässigkeitsüberprüfungen und entsprechenden Verfahrensprozesse optimiert werden können.