© Michael Gaida/Pixabay

Moderne Unternehmensführung unter nationaler und europäischer Gesetzgebung

Das deutsche Gesellschaftsrecht bietet Unternehmen diverse Rechtsformen, sich entsprechend der eigenen Bedürfnisse zu organisieren und am Markt zu präsentieren. Zu den bekanntesten nationalen Rechtsformen zählen die GbR, die OHG und KG sowie als Kapitalgesellschaften die AG und die GmbH. Darüber hinaus hat die Societas Europaea (SE) zunehmend an Bedeutung gewonnen und wird insbesondere von größeren Unternehmen aufgrund ihrer europäischen bzw. internationalen Ausrichtung wertgeschätzt.

Für die in Deutschland aktiven Aktiengesellschaften ist das Aktienrecht von hoher Bedeutung. Es ist regelmäßigen Änderungen unterworfen und enthält die maßgeblichen Vorschriften für die Unternehmensorganisation, insbesondere für Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre. Börsennotierte Aktiengesellschaften müssen sich darüber hinaus zur Einhaltung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) erklären. Der Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen für die Unternehmensleitung und -überwachung börsennotierter deutscher Gesellschaften. Der regelmäßig durch die Regierungskommission aktualisierte Kodex soll das Corporate Governance-System für nationale und internationale Anleger, Arbeitnehmer, Kunden und Öffentlichkeit transparenter machen und hierdurch das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften stärken. Im Einzelnen gibt der Kodex Verhaltensempfehlungen für Vorstand, Aufsichtsrat, Abschlussprüfer und deren Zusammenarbeit untereinander. Der BDI hält den Kodex für ein sinnvolles Instrument, um die unternehmenseigene Corporate Governance fortzuentwickeln und die unternehmensinterne Entscheidungsfreiheit in wichtigen Fragen der Unternehmensführung und -kontrolle zu erhalten. Die Unternehmen geben jährlich eine Erklärung zur Einhaltung dieser Empfehlungen ab oder begründen entsprechende Abweichungen.

Nicht zuletzt begründet durch den „Green Deal“ der EU werden privatwirtschaftliche Unternehmen zunehmend bei Unternehmensorganisation und -führung sowie Rechnungslegung für die Berücksichtigung und Durchsetzung von Gemeinwohlbelangen („Environmental Social Governance – ESG“) in Anspruch genommen. Gemeinwohlbelange schlagen sich unter anderem durch unmittelbar organisationsbezogene Pflichten wie Vorgaben zur Nachhaltigkeit und Klimaneutralität, zu Menschenrechten, Geschlechtergleichbehandlung und „gerechten“ Arbeitsbedingungen nieder und setzen neue Maßstäbe, etwa bei Vergütungsfragen für Unternehmensorgane. Konsequenzfür die Unternehmen ist einimmenser Pflichten- und Haftungszuwachs. 

Der zunehmende Einfluss europäischer Regelungen im Gesellschaftsrecht zeigt sich unter anderem auch bei der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts. Europäische Register tauschen Unternehmensdaten aus und grenzüberschreitende, unternehmerische Tätigkeit wird gefördert.

Der BDI vertritt die Position der deutschen Industrie gegenüber den europäischen und nationalen politischen Entscheidungsträgern bei den jeweiligen Weiterentwicklungen unter anderem im Gesellschaftsrecht und unterbreitet eigene Vorschläge.