Das Aktiengesetz wird im kommenden Jahr 60 Jahre alt. Nach überwiegender Ansicht in Literatur und Wissenschaft ist dies ein guter Anlass, das Aktienrecht auf den Prüfstand zu stellen – dies umso mehr, als das Personengesellschaftsrecht durch das MoPeG erst kürzlich umfassend reformiert wurde. Der Gesetzgeber hat, auf die schon seit langem geäußerte Forderung einer Aktienrechtsreform, bisher nur mit punktuellen Änderungen des Aktiengesetzes reagiert. Vorschläge zur Reform des Beschlussmängelrechts zur Belebung der Hauptversammlung oder zur Reform des Aufsichtsratsrechts wurden dagegen nicht in Angriff genommen.