Die EU hat sich entschieden: Hinweisgeber, sogenannte Whistleblower, sollen künftig unionsweit gegen Verletzung von EU-Recht besser geschützt werden. Die neue Richtlinie verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, Maßnahmen zum Schutz von Whistleblowern zu ergreifen und unternehmensinterne, sichere Meldekanäle einzurichten. Die Mitgliedstaaten haben generell zwei Jahre Zeit, die neue Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.