Die EU-Verbandsklagenrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Einführung zivilrechtlicher Sammelklagen bis Ende des Jahres. Ein erster Entwurf des federführenden BMJ enthält unter Berücksichtigung von Verbraucher-, Unternehmens- und Justizinteressen viele positive Aspekte, wird aber vom BMUV blockiert. Das BMUV will, dass Ansprüche auch noch nach Beginn der Gerichtsverhandlung zu einer Sammelklage angemeldet werden können.