Nach LNG und Bundeswehr – keine weiteren Ausnahmen vom Vergaberecht
Die Industrie unterstützt generell die Bundesregierung darin, staatliche Verfahren zu beschleunigen. Allerdings gibt es weitaus wirksamere Hebel zur Verfahrensbeschleunigung als Eingriffe in das geltende Vergaberecht. Der BDI hat dazu ein Positionspapier „Beschleunigung von Vergabeverfahren“ veröffentlicht.
Vergaberecht nicht der entscheidende zeitliche Faktor
Das Vergaberecht und der effektive Rechtsschutz im Oberschwellenbereich sorgen für diskriminierungs- und korruptionsfreie Beschaffungen. Die Durchführung von Vergabeverfahren einschließlich der Einrechnung eines Rechtsschutzverfahrens hat nur einen geringen zeitlichen Anteil am gesamten Beschaffungsprozess und bietet daher nur ein geringes zeitliches Einsparpotenzial.
Stattdessen sollten die dem Vergabeverfahren vorgelagerten Prozesse, wie Bedarfsermittlung, Fähigkeitsanforderungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie interne Abstimmungen, in den Focus genommen und dort beschleunigende Maßnahmen ergriffen werden. Auch eine seit Jahren notwendige Professionalisierung und Digitalisierung der Vergabeverfahren ist aus Sicht des BDI ein wirkungsvollerer Beitrag zur Beschleunigung aller öffentlichen Beschaffungen ebenso wie eine adäquate personelle und technische Ausstattung der ausführenden Behörden.
Außerdem hält bereits das geltende Vergaberecht ausreichende Möglichkeiten bereit, Vergabeverfahren in besonders dringenden Fällen zu beschleunigen. Diese müssen allerdings bekannt sein und angewendet werden. Hier besteht kein Regelungs- sondern vielmehr ein Anwendungsdefizit.
Dennoch mögliche Stellschrauben im Vergabeverfahren
Dennoch gibt es aus Sicht des BDI mögliche Ansätze zur Beschleunigung von Vergabeverfahren, die das Positionspapier ebenso enthält wie auch ausdrücklich die roten Linien, die – bei allen Beschleunigungsbemühungen – nicht überschritten werden dürfen.