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Netzentwicklungsplan Strom bis 2045 – Auf dem Weg zur Klimaneutralität

Die Bundesnetzagentur hat den Netzentwicklungsplan Strom 2023-2037/2045 bestätigt. Dieser Plan legt den vordringlichen Ausbaubedarf im Stromübertragungsnetz fest und stellt die Weichen für ein klimaneutrales Stromsystem.

Der Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2023-2037/2045 zeigt erstmalig auf, welche Infrastruktur Deutschland für ein klimaneutrales Stromsystem bis 2024 benötigt. Die Bundesagentur sieht einen signifikanten Bedarf an zusätzlichen Stromleitungen.

Erheblicher Bedarf an neuen Stromleitungen

Der NEP umfasst rund 4.800 Kilometer neuer Leitungen und rund 2.500 Kilometer Verstärkung bestehender Verbindungen im Vergleich zum aktuellen Bundesbedarfsplan.

Zudem bestätigt die Bundesnetzagentur fünf Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindungen (HGÜ) mit einer Kapazität von jeweils zwei Gigawatt:

  • DC32 von Schleswig-Holstein nach Mecklenburg-Vorpommern
  • DC35 von Niedersachsen nach Hessen
  • DC40 von Niedersachsen nach Sachsen
  • DC41 von Niedersachsen nach Baden-Württemberg
  • DC42 von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg

Nach der Veröffentlichung der vorläufigen Prüfungsergebnisse haben die projektverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber die Erweiterung der Projekte DC42 und DC40 zur zusätzlichen Bestätigung bei der Bundesnetzagentur eingereicht.

Zudem enthält der Plan 116 weitere Wechselstromverbindungen über den Bundesbedarfsplan hinaus. Die Bundesnetzagentur bestätigt auch das Wechselstromvorhaben P540. Berechnungen haben ergeben, dass die Versorgung Bayerns zusätzliche Übertragungskapazitäten benötigt, weshalb die projektverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber im Konsultationszeitraum das Wechselstromvorhaben P540 nachgereicht haben.

Weitere neue Offshore-Anbindungssysteme erforderlich

Der NEP umfasst auch die erforderlichen Maßnahmen zur Anbindung der Offshore-Stromerzeugung an das landseitige Übertragungsnetz.

Die Bundesnetzagentur hält dafür 35 weitere Vorhaben in Nord- und Ostsee bis zum Jahr 2045 für erforderlich, um bis zu 70 Gigawatt Leistung aus Offshore-Windparks an das Festland anzubinden. Dieses Ziel sieht das Windseegesetz vor. Die Auswahl der Trassen auf See erfolgt durch den Flächenentwicklungsplan (FEP) des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, während der NEP bestimmt, an welchen Netzverknüpfungspunkten auf dem Festland sich die auf See erzeugte Windenergie am besten in das Übertragungsnetz integrieren lässt.

Die Bundesnetzagentur erstellt derzeit einen Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan, der die Umweltauswirkungen der geplanten Maßnahmen untersucht. Die Veröffentlichung des Umweltberichts ist für Ende Mai geplant.

Der Bedarfsermittlung für neue Stromleitungen ging eine zehnwöchige Beteiligung der Öffentlichkeit voraus. In dieser Konsultation erhielt die Bundesnetzagentur 162 Stellungnahmen, überwiegend von Privatpersonen, aber auch aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Bewertung des BDI

Der vorliegende aktuelle Bericht der Bundesnetzagentur macht nochmal deutlich, wie weit der erforderliche Netzausbau auf Übertragungsnetzebene im Verzug ist.Tatsache ist, dass wir – im wahrsten Sinne des Wortes – noch „meilenweit“ auch von den bereits vereinbarten Zielen entfernt sind. Dies hat negativen Einfluss nicht nur auf den Stromnetzausbau als solches und den damit verbundenen Kosten (u. a. Redispatch).

Auch mögliche Auswirkungen auf die Erreichung – oder auch Nichterreichung – der vereinbarten Klimaziele werden durch die Inhalte des aktuellen Netzentwicklungsplans in plastischer Weise deutlich. Und um es mit den Worten der Bundesnetzagentur zu sagen. Wenn wir das nunmehr im Netzentwicklungsplan bestätigte Stromnetz auf Übertragungsebene brauchen, um die Energiewende zu vollenden, wäre es umso folgenreicher, wenn wir diese Ziele im Stromnetzausbau nicht – oder auch nur in einem geringeren Umfang als erforderlich – erreichen würden.