Öffentliche Berichterstattungspflicht verstößt gegen deutsches Steuergeheimnis
„Es gibt keinen Grund, nun doch dem öffentlichen Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene zuzustimmen.
Die deutschen Unternehmen sind bereits gegenüber den EU-Steuerbehörden vollständig transparent und geben den Behörden Zugang zu ihren Daten. Hierüber besteht eine Vereinbarung auf OECD-Ebene, an die sich einige Drittländer jedoch nicht halten.
Wenn alle Daten sowieso schon öffentlich sind, entfällt der Druck auf Drittstaaten, ihre Daten offenzulegen.
Eine öffentliche Berichterstattungspflicht verstößt gegen das deutsche Steuergeheimnis. Insbesondere gegenüber Mitbewerbern aus Drittländern sind deutsche Unternehmen damit deutlich benachteiligt.
Dies gilt besonders für familiengeführte Unternehmen, deren Strukturen besonders schützenswert sind, um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können.“