Ökonomie und Ökologie in Einklang bringen
Die deutsche Industrie unterstützt das Ziel, die biologische Vielfalt zu schützen und zu fördern sowie ihre Bestandteile nachhaltig zu nutzen. Stabile Ökosysteme und ihre Güter und Leistungen sind nicht nur für die ökologische, sondern auch für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung bedeutsam. Der BDI tritt jedoch auch dafür ein, sich dabei am Ziel der Wertschöpfung am Standort Deutschland auszurichten. Deutschland ist ein Industrieland und soll es bleiben. Dazu ist nachhaltiges Wirtschaftswachstum in Deutschland zu stärken.
Die Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben in Planungs- und Genehmigungsverfahren ist mit großen praktischen Schwierigkeiten verbunden, die einseitig zu Lasten der Vorhabensträger gehen. Alle Industriezweige sind hier aufgrund von Stickstoff-, Säure-, Licht und Lärmemissionen in der Nähe von FFH-Gebieten und aufgrund des unabhängig von Schutzgebieten geltendes Artenschutzrechts betroffen.
Die auf EU-Ebene im Rahmen der Natura 2000-Richtlinien entwickelten naturschutzrechtlichen Instrumente des FFH-Gebietsschutzes und des Artenschutzes führen zu einer Vorrangstellung der Belange des Naturschutzes gegenüber allen anderen Belangen, insbesondere auch solchen wirtschaftlicher und sozialer Art. Gesellschaft und Politik sind aufgerufen, alle Interessen im besten Sinne er Nachhaltigkeit gleichermaßen zu berücksichtigen und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Dies ist entscheidend in Anbetracht des gestiegenen Flächendrucks, der sowohl durch die Beachtung naturschutzfachlicher Belange, als auch wirtschaftlicher Erfordernisse ausgelöst wird.
Gleichermaßen hat das Umweltrecht für die unternehmerische Praxis eine große Bedeutung. Die deutsche Industrie nimmt ihre Verantwortung für den Umweltschutz wahr, denn der medienbezogene Umweltschutz, also der Schutz von Wasser, Boden und Luft, spielt bei der Produktion eine zentrale Rolle.
Unternehmen benötigen Rahmenbedingungen, die ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Bei der Weiterentwicklung des medienbezogenen Umweltschutzes sollten daher Gesetzesfolgenabschätzungen mit präzisen Angaben zu den Auswirkungen eines Regulierungsvorhabens auf Innovationsfähigkeit und Arbeitsplätze Teil jedes Gesetzgebungsprozesses sein. Der Gesetzgeber sollte in einer Art „Freiheitstest“ die Frage beantworten müssen, ob sein Ziel nicht mit Mitteln, welche die unternehmerische Freiheit weniger beeinträchtigen, besser und günstiger erreicht werden kann.