Potenziale der Zuwanderung nutzen
Deutschland ist eines der ältesten Länder der Welt. Der demografische Wandel wird in den kommenden Jahren deutliche Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben, da auch das Erwerbspersonenpotenzial sinken wird. Gut qualifizierte Fachkräfte bilden jedoch eine wichtige Voraussetzung für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland.
Notwendig ist daher ein Gesamtkonzept zur Erschließung aller inländischen Potenziale sowie die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte auch aus dem EU-Ausland. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren, Menschen mit Migrationshintergrund, Langzeitarbeitslosen etc. muss weiter gesteigert, die Anstrengungen in den Bereichen Bildung, Aus- und Weiterbildung müssen auch mit Blick auf die Digitalisierung erhöht werden.
Darüber hinaus wird spätestens nach Bewältigung der Corona-Pandemie die Zuwanderung von Nicht-EU-Ausländern wieder an Bedeutung gewinnen. Denn die bisher zahlenmäßig hohe Migration aus der EU wird das Fachkräfteproblem der deutschen Wirtschaft auf Dauer nicht lösen können. Ein Grund hierfür ist, dass innerhalb der EU viele Länder vor ähnlichen demografischen Problemen stehen wie Deutschland.
Das im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat wichtige Erleichterungen für die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte gebracht. Die Möglichkeiten der Zuwanderung für beruflich Qualifizierte wurden ausgeweitet, die Arbeitsmarktvorrangprüfung in weiten Teilen ausgesetzt und die Möglichkeit eines beschleunigten Fachkräfteverfahrens wurde eingeräumt. Nun gilt es, die neuen Regelungen erfolgreich zu implementieren. Hier kommt es auch auf die praktische Umsetzung an. Es gilt insbesondere, auf Behördenebene alle Möglichkeiten, die die Digitalisierung bietet, auszuschöpfen.
Getrennt von der arbeitsmarktorientierten Zuwanderung zur Sicherung der Fachkräftebasis der deutschen Wirtschaft muss die Zuwanderung von Geflüchteten betrachtet werden. Letzteres ist Ausfluss des grundrechtlich geschützten Asylrechts und der Genfer Flüchtlingskonvention. Damit ist sie kein Ersatz für eine gesteuerte Erwerbsmigration als Antwort auf den Fachkräftebedarf deutscher Unternehmen.
Nähere Informationen zur Integration von Geflüchteten in Ausbildung und Arbeitsmarkt finden Sie auf der Seite: https://www.erfolgreich-integrieren.de/