Produkte unter der Lupe: die Testurteile der Stiftung Warentest
Eine neue Waschmaschine ist schnell gekauft. Doch ob das erworbene Produkt auch hält, was es verspricht, stellt sich erst nach einiger Zeit heraus. Viele Verbraucher kennen dieses Problem und drei von vier Deutschen suchen regelmäßig Rat bei der Stiftung Warentest. Die von der Bundesregierung 1964 gegründete Organisation vermittelt neutrale Verbraucherinformationen und genießt deshalb hohes Ansehen. Insbesondere ihre Testurteile werden oft als Grundlage für Kaufentscheidungen herangezogen. Um die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Testern möglichst reibungslos zu gestalten, koordiniert, moderiert und vermittelt die Clearingstelle Stiftung Warentest im BDI zwischen der Industrie, ihren Verbänden und der Stiftung Warentest.
Nach dem Test ist vor dem Test …
Schlechte Testurteile kann die Clearingstelle nicht verhindern. Wichtig für die Unternehmen ist eine gute Beratung, und die bekommen sie hier. Denn wenn ein Testergebnis erst publik wird, ist das beste Vorgehen, das Gespräch mit der Stiftung Warentest aufzunehmen und die Hintergründe der Untersuchung zu erfahren.
Innovation als gemeinsames Ziel?
Die Tests werden durchaus nicht willkürlich durchgeführt. Zusammen mit der Industrie werden die Produktreihen bestimmt und etwaige Probleme besprochen. Das Ziel von Industrie und Stiftung Warentest ist am Ende das gleiche: die Verbesserung von Produkten und das Treiben von Innovation.
Wie gestaltet sich die Industrievertretung in der Stiftung Warentest konkret?
Der BDI und seine Vertreter beteiligen sich auf verschiedenen Ebenen in der Stiftung Warentest: im Kuratorium, das Vorstand und Verwaltungsrat in allen grundsätzlichen Fragen berät, die zur Verwirklichung des Stiftungszwecks dienen, und in den Fachbeiräten, die insbesondere über das vorläufige Prüfprogramm beraten. Für jede vergleichende Untersuchung der Stiftung Warentest ist gemäß ihrer Satzung die Einrichtung eines Fachbeirates vorgeschrieben. Das Gremium ist in der Regel paritätisch besetzt mit Vertretern der Verbraucher und der Anbieter sowie unabhängigen Experten. In ihrem Praxistipp Nr. 1 informiert die BDI-Clearingstelle Stiftung Warentest, wie berufene, das heißt von der Stiftung zur Mitwirkung in einem Fachbeirat ausgewählte, Industrieexperten dazu beitragen können, die dortigen Beratungen zu optimieren. Weitergehende Informationen enthält der BDI-Leitfaden, ein Kompendium für die praktische Tätigkeit in Fachbeiräten der Stiftung Warentest.
Was tun bei einem negativen Testurteil?
Während ein positives Qualitätsurteil der Stiftung den Absatz von Waren und Dienstleistungen zu steigern vermag, führt ein schlechtes Testresultat oftmals zum Umsatzrückgang oder gar zu Imageschäden. Der vom BDI herausgegebene Praxistipp Nr. 2 zeigt betroffenen Unternehmen Möglichkeiten auf, wie sie schnell und effektiv auf schlechte Qualitätsurteile der Stiftung reagieren können.
Welche Erfolgsaussichten verspricht das rechtliche Vorgehen gegen einen Test?
Für testbetroffene Unternehmen stellt sich die Frage, welchen Spielraum das rechtliche Vorgehen gegen meist schon veröffentlichte Tests bietet. Im Praxistipp Nr. 3 informiert der BDI über die bisherige Rechtsprechung im Zusammenhang mit der Arbeit der Stiftung Warentest und zeigt auf, unter welchen Umständen der Rechtsweg erfolgreich bzw. aussichtslos erscheint.
Wie können Unternehmen zur Optimierung des Testdesigns beitragen?
Der Praxistipp Nr. 4 skizziert Möglichkeiten, wie testbetroffene Unternehmen ihre sachliche und fachliche Expertise bereits im Vorfeld der Beratung von Testvorhaben einbringen und auf diese Weise zur Optimierung des Testdesigns beitragen können.
Wie erfolgt die Zusammensetzung der Fachbeiräte?
Wie jede im Kuratorium der Stiftung Warentest vertretene Gruppe darf der BDI Experten für die Fachbeiräte nominieren und hat von diesem Recht seit der Gründung der Stiftung etwa 26.000 Mal Gebrauch gemacht. An dieser Zahl wird das große Interesse der Industrie am konstruktiven Dialog mit der Stiftung zum Nutzen der Verbraucher deutlich. Während sich ein anderer Praxistipp an die bereits berufenen Experten richtet, informiert Praxistipp Nr. 5 darüber, was beim Vorschlagsverfahren zu beachten ist und nach welchen Grundsätzen und Kriterien die Stiftung Sachverständige für das jeweilige Testvorhaben auswählt. Ziel ist es auch hier, zu einer Verbesserung des Testdesigns beizutragen.
In nachfolgendem Podcast skizziert Frau Heyn von der BDI-Clearingstelle die Arbeitsweise der Stiftung Warentest und berichtet außerdem, welche Auswirkungen ein schlechtes Testurteil für ein Unternehmen haben kann.
(Podcast)