Richtlinie über Industrieemissionen schlank und unbürokratisch umsetzen
Die neue EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) ist am 4. August 2024 in Kraft getreten. Sie regelt die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in Europa. Die IED schreibt verbindlich einzuhaltende Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen vor: Adressiert werden unter anderem Emissionen in Luft, Wasser, Boden sowie Regelungen zur Kreislaufwirtschaft und Energieeffizienz. Unter anderem wird ein neues Umweltmanagementsystem eingeführt. Die Richtlinie muss bis zum 1. Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Änderungen der IED bedeuten einen erheblichen finanziellen Mehraufwand und zusätzliche Bürokratie für die Betreiber von Industrieanlagen. Gleichzeitig hat die deutsche Industrie in einem herausfordernden weltwirtschaftlichen Umfeld bereits mit einer Vielzahl von standortspezifischen Nachteilen zu kämpfen. Gerade deshalb dürfen Investitionen nicht erschwert oder fehlallokiert und die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität nicht verzögert werden. Diese Transformation kann bei gleichzeitiger Sicherung unseres Wohlstandes nur mit einer starken industriellen Basis technologisch und ökonomisch gelingen.
Schlanke und unbürokratische Umsetzung
Bei der Umsetzung der IED in deutsches Recht sollte alles dafür getan werden, die Umsetzung möglichst schlank (1:1-Umsetzung) und unbürokratisch vorzunehmen. Der Gesetz- und Verordnungsgeber sollte alle nationalen Umsetzungsspielräume nutzen, die die IED europarechtlich vorsieht. Er sollte sich dabei von der Maxime leiten lassen, möglichst wenige zusätzliche Belastungen für Behörden und Anlagenbetreiber einzuführen.
Umweltmanagementsystem unbürokratisch gestalten
Das neue Umweltmanagementsystem und seine Bestandteile – zum Beispiel der Transformationsplan oder das Chemikalienmanagement – sollten unbürokratisch und unter Verwendung schon bestehender betriebsinterner Prozesse und Dokumentationen angewendet werden dürfen. Bereits bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 14001 oder EMAS) sollten anerkannt werden.
Weitere Vorschläge zur Entbürokratisierung und Verfahrensbeschleunigung erforderlich
Jeglicher durch die IED bedingter zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Genehmigungsbehörden und die Anlagenbetreiber sollte durch Entlastungsmaßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Parallel zur IED-Umsetzung sollten auch Vorschläge zur weiteren Entbürokratisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt, beschlossen und zügig umgesetzt werden.