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Richtlinie über Industrieemissionen schlank und unbürokratisch umsetzen

Das BMUV hat am 28.11.2024 den Referentenentwurf für ein Artikelgesetz und den Referentenentwurf für eine Mantelverordnung zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen (IED) vorgelegt. Die neue IED führt zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand und zu zusätzlicher Bürokratie für die Betreiber von tausenden Industrieanlagen. Der BDI spricht sich daher für eine 1:1-Umsetzung der Richtlinie aus, weitere Bürokratie muss verhindert werden.

Die deutsche Industrie befindet sich in einer tiefgreifenden, nicht nur konjunkturellen, sondern auch strukturellen Krise. Wesentliche Leitbranchen der Industrie ächzen unter den immer weiter verschärften bürokratischen Anforderungen, die zu einem großen Teil auf europarechtlichen Vorgaben beruhen.

Investitionen dürfen aber nicht erschwert, sondern müssen wieder angereizt werden. Die notwendige Transformation der Wirtschaft zur Klimaneutralität darf nicht verzögert werden. Diese Transformation kann bei gleichzeitiger Sicherung unseres Wohlstandes nur mit einer starken industriellen Basis technologisch und ökonomisch gelingen. 

Referentenentwürfe müssen überarbeitet werden

Die Referentenentwürfe gehen in vielen Teilen weit über eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie über Industrieemissionen hinaus und führen zu neuer Bürokratie sowie zusätzlichen Kosten für die Betreiber. Aus Sicht des BDI bedürfen die Entwürfe daher einer deutlichen Überarbeitung.

Schlanke und unbürokratische Umsetzung

Bei der Umsetzung der IED in deutsches Recht sollte alles dafür getan werden, die Umsetzung möglichst schlank (1:1-Umsetzung) und unbürokratisch vorzunehmen. Der Gesetzes- und Verordnungsgeber sollte alle europarechtlichen Spielräume weitestgehend nutzen. Er sollte sich dabei von der Maxime leiten lassen, möglichst wenige zusätzliche Belastungen für Behörden und Anlagenbetreiber einzuführen.

Belastungsausgleich notwendig - Zusätzliche Entbürokratisierung erforderlich

Jeglicher durch die IED bedingte zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Genehmigungsbehörden und die Anlagenbetreiber sollte durch Entlastungsmaßnahmen an anderer Stelle ausgeglichen werden. Parallel zur IED-Umsetzung sollten auch Vorschläge zur weiteren Entbürokratisierung und Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vorgelegt, beschlossen und zügig umgesetzt werden.

Alle Ausnahmetatbestände in deutsches Recht umsetzen

Die Ausnahmetatbestände der IED-Richtlinie sollten vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere auch für das Wasserrecht. Hier müssen die Referentenentwürfe verbessert werden. Deutsche Unternehmen dürfen keinen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen europäischen Ländern erleiden.

Umweltmanagementsystem nicht zu einem Bürokratiemonster aufblähen

Das neue Umweltmanagementsystem und seine Bestandteile sollten unbürokratisch und unter Verwendung schon bestehender betriebsinterner Prozesse und Dokumentationen angewendet werden dürfen. Neue Anforderungen an ein Chemikalienverzeichnis (Stoffverzeichnis, Risikobewertung und Alternativenprüfung) sind bereits vollständig durch die geltenden Vorschriften des nationalen Umwelt-, Stoff- und Arbeitsschutzrechts abgedeckt. Der Referentenentwurf für die neue 45. BImSchV geht zum Beispiel bezüglich der Risikobewertung von gefährlichen Stoffen weit über die europäischen Vorgaben hinaus und würde erhebliche neue Bürokratie sowie Kostenbelastungen schaffen.