Schutz von Auslandsinvestitionen unverzichtbar
„Die designierte Handelskommissarin Cecilia Malmström muss die Freihandelsabkommen mit Kanada und den USA nutzen, um die Reform des internationalen Investitionsschutzes voranzutreiben. Für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ist der Schutz von Investitionen im Ausland unverzichtbar.“ Das sagte Markus Kerber, Hauptgeschäftsführer des BDI, anlässlich der Befragung der designierten EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström.
Anders als viele Kritiker von bilateralen Investitionsschutzabkommen will der BDI den Investorenschutz nicht begraben. „Wir brauchen reformierte und bessere Investitionsschutzabkommen, die dem Staat garantieren, weiterhin Gesetze und Regulierungen zum Allgemeinwohl erlassen zu können. Gleichzeitig müssen jedoch auch deutsche Investitionen im Ausland vor direkter und indirekter Enteignung, vor Diskriminierung und unfairer Behandlung geschützt werden“, betonte Kerber. Dazu seien Investitionsschutzklauseln und Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) unabkömmlich.
Zudem hätten die Verhandlungen mit Kanada und den USA Signalwirkung für ein bilaterales Investitionsschutzabkommen mit China. „Verzichtet die EU mit Kanada und den USA auf ISDS dürfte es in Zukunft schwer werden, bei Verhandlungen mit Ländern wie China auf einen strengen Investitionsschutz zu bestehen“, sagte Kerber.
Um Defizite in ISDS-Verfahren zu beseitigen, hat der BDI eine Reihe von Reformvorschlägen vorgelegt. Zentrale Rechtsbegriffe wie indirekte Enteignung müssten präziser formuliert und gegen ungerechtfertigte Klagen strenger vorgegangen werden. Zudem bräuchten ISDS-Verfahren mehr Transparenz. Schließlich sollte ein Berufungsmechanismus eingeführt werden. „Diese Reformen sind dringend notwendig. Gleichzeitig lehnen wir ein Investitionsschutzkapitel ab, das so löchrig ist, dass es keinerlei Schutz mehr bietet“, unterstrich Kerber.