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„Sevilla-Prozess“: EU-weite Vorgaben für Industrieanlagen

Auf EU-Ebene werden im sogenannten „Sevilla-Prozess“ bindende Vorgaben für Industrieanlagen erarbeitet, um einheitliche Umweltstandards und faire Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU zu fördern. In der Vergangenheit hat sich jedoch gezeigt, dass das Verfahren nicht immer fehlerfrei abläuft. Das könnte der Wirtschaft schaden und Arbeitsplatze gefährden. Der BDI setzt sich daher für einen verbesserten Prozess ein.

Ziel der EU ist es, europaweit einheitliche Standards zu setzen und einen fairen Wettbewerb zwischen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Einheitliche Anforderungen an die Emissionsminderung für industrielle Anlagen werden im „Sevilla-Prozess“ erarbeitet. So genannt, weil die Koordinierungsstelle ihren Sitz in Sevilla hat.

Was ist der „Sevilla-Prozess“?

Im „Sevilla-Prozess“ wird der Stand der Technik zur Vermeidung bzw. Verminderung von Emissionen aus Industrietätigkeiten für alle Industriebranchen ermittelt und festgelegt. Die Ergebnisse werden in einem sogenannten BVT-Merkblatt (Beste Verfügbare Techniken) gebündelt und enthalten rechtlich bindende BVT-Schlussfolgerungen, die alle EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht übernehmen müssen. An der Erstellung eines solchen Merkblattes beteiligen sich neben der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten auch die Industrie und Nichtregierungsorganisationen. In einer technischen Arbeitsgruppe werden europaweit Daten zu Emissionswerten von Industrieanlagen ermittelt, verglichen und ausgewertet. Doch der Weg zu einem BVT-Merkblatt ist lang und mit erheblichem Aufwand für alle Beteiligten verbunden. Zwischen Aufnahme der Arbeit und der abschließenden Annahme durch die EU-Mitgliedstaaten liegen in der Regel fünf Jahre.

Sevilla-Prozess – ein Meilenstein für Industrie und Umwelt

Das deutsche Anlagenzulassungsrecht und der Anlagenbestand werden maßgeblich durch die Vorgaben der BVT-Schlussfolgerungen beeinflusst. Die Umsetzung der BVT-Vorgaben kann für die betroffenen Industrieunternehmen – insbesondere auch für den Mittelstand – erhebliche Mehraufwendungen und Kosten zur Emissionsminderung und Prozessoptimierung des bestehenden Anlagenparks nach sich ziehen. Denn in der Praxis entscheiden die BVT-Vorgaben über Grenzwerte und damit auch über die Zulassungen für Industrieanlagen in den verschiedensten Branchen. Praktisch jeder Industriesektor wird von einem eigenen BVT-Merkblatt tangiert. Dieser Umstand unterstreicht die Relevanz des „Sevilla-Prozesses“ für die Industrie.

Verbesserungen sichern EU-weiten Erfolg

Umso wichtiger ist es, dass die Merkblätter in einem transparenten und effizienten Verfahren erarbeitet werden, an dessen Ende ein verhältnismäßiges Ergebnis steht, das in gleicher Weise sowohl einen Mehrwert für die Industrie als auch für den Umweltschutz schafft. Der BDI bekennt sich zum „Sevilla-Prozess“ und unterstützt einen europaweit einheitlichen und verbindlichen Stand der Technik. Der „Sevilla-Prozess“ sollte nach Auffassung der deutschen Industrie aber erheblich verbessert werden. Der BDI hat ein Positionspapier mit Vorschlägen zur Verbesserung des BVT-Prozesses, des Begleitprozesses auf nationaler Ebene sowie zur Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen in deutsches Recht veröffentlicht.