Staat darf Unternehmen mit Auslegung der Pflichten nicht im Regen stehen lassen
„Der Staat darf Unternehmen mit der Auslegung der Pflichten nicht im Regen stehen lassen. Es ist bedauerlich, dass die Politik versucht, ein gutes Ziel mit einem schlecht gemachten Gesetz zu erreichen. Die geplanten Vorschriften werden insbesondere mittelständische Unternehmen vor große Herausforderungen stellen und an den Umständen vor Ort wenig ändern.
Unverhältnismäßig hoch sind die Sanktionen, die im Falle einer Verletzung der unbestimmten Sorgfaltspflichten zum Tragen kommen. Für Unternehmen entstehen unkalkulierbare Risiken.
Der zuletzt erreichte Ausschluss der zivilrechtlichen Haftung ist richtig. So wird vermieden, dass die neuen unternehmerischen Pflichten zum Maßstab zivilrechtlicher Haftung werden. Unternehmen können nur für eigene Aktivitäten in der Lieferkette haftbar sein, nicht hingegen für diejenigen unabhängiger Geschäftspartner. Diese unterliegen lokalen Gesetzen.
Die Bundesregierung darf die Informationsbeschaffung über die spezifische Menschenrechtssituation vor Ort nicht allein auf Unternehmen abwälzen. Sie muss das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur zentralen Anlaufstelle für Unternehmen machen. Die Behörde muss eine Einschätzung über regionale Menschenrechtslagen zur Verfügung stellen. Nur so erhalten Unternehmen verlässliche Informationen, die für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten zwingend notwendig sind. Branchenstandards müssen vom BAFA anerkannt und existierende Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten berücksichtigt werden.“