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Staatliche Exportabsicherung zukunftsfest machen

Wirtschaftliche und politische Risiken im internationalen Handel stellen die staatliche Absicherung von Exporten, insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländern, vor große Herausforderungen. Neue Geschäftsmodelle und veränderte Wertschöpfungsketten erfordern eine Reform der Hermes-Exportabsicherung.

Für ihre Exportgeschäfte benötigen Unternehmen eine verlässliche Finanzierung und Absicherung. Die Exportkreditgarantien des Bundes, die so genannten Hermesdeckungen, sind deshalb ein wichtiger Bestandteil der deutschen Außenwirtschaftsförderung. Die Garantien schützen hiesige Unternehmen vor wirtschaftlichen und politischen Risiken und tragen zum Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland bei.

Nachfrage nach Hermesdeckung deutlich gestiegen

Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sicherte die Bundesregierung allein im Jahr 2020 Exporte im Wert von 16,7 Milliarden Euro mit staatlichen Exportkreditgarantien gegen Zahlungsausfälle ab. Dabei machten Ausfuhren in Schwellen- und Entwicklungsländer mit über 80 Prozent den größten Anteil aus. Während das Deckungsvolumen infolge rückläufiger Großprojekte u. a. im Transportsektor zurückging, ließ die Corona-Pandemie die Nachfrage nach Hermesbürgschaften deutlich ansteigen.

Wettbewerbsverzerrung vermeiden

Für die Exportkreditagenturen der Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind die Vorgaben des OECD-Konsensus maßgeblich. Mit dieser Übereinkunft haben sich die beteiligenden Staaten auf einheitliche Mindeststandards bei Zahlungen und Kreditlaufzeiten geeinigt, um ein „Level Playing Field” sicherzustellen. Durch die steigende Anzahl internationaler Wettbewerber geraten deutsche Unternehmen jedoch zunehmend unter Druck. Nicht-OECD Wettbewerber, die nicht an die Richtlinien gebunden sind, steigern durch hohe staatliche Subventionen und Finanzierungskredite ihre Wettbewerbsfähigkeit. Aber auch innerhalb der OECD ist ein „race to the bottom” für Finanzierungskonditionen zu verzeichnen, die nicht dem bestehenden Regelwerk entsprechen. Dieser ruinöse Subventionswettbewerb muss durch eine größtmögliche Flexibilisierung des Konsensus-Regelwerks begrenzt werden.

Finanzierung von „Small Tickets”

Die Hermesdeckung soll vor allem mittelständische Unternehmen dabei unterstützen, neue Märkte insbesondere in Schwellen- und Entwicklungsländer zu erschließen. Per „click & cover” können standardisierte Geschäfte und Finanzierungen schnell und einfach digital abgesichert werden. Eine Herausforderung bleibt jedoch die Finanzierung von sogenannten „Small Tickets” – Finanzierungen für Auftragswerte unter fünf Millionen Euro. Sie sind besonders wichtig, damit Mittelständler auch Auslandsprojekte mit kleinem Volumen finanzieren können. Dazu braucht es die enge Verbindung von Risikoabsicherungs- und Bankprodukten, z. B. durch ein spezielles Forfaitierungs-Vehikel.

Es braucht eine „Hermes-Reform”

Die Kriterien der Hermesdeckung sollten um zusätzliche Faktoren erweitert werden, zum einen mit Blick auf neue digitale Geschäftsmodelle („equipment as a service”, softwarebasierte Lösungen). Zum anderen sollte die Förderungswürdigkeit weniger an den „National Content”, d. h. den deutschen Wertschöpfungsanteil geknüpft, sondern flexibler im Sinne des „National Interest”, d. h. einer hohen Förderwirkung unabhängig vom deutschen Wertschöpfungsanteil, geprüft werden. Nur so kann der Realität höherer ausländischer Wertschöpfungsanteile in der nachgelagerten Kette, auch auf dem Weg zur Klimaneutralität, Rechnung getragen werden.

Verzahnung mit Entwicklungszusammenarbeit und Anreizsysteme für Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Für klimapolitisch besonders relevante Exportvorhaben sollten, zusätzlich zur klassischen Exportförderung durch Exportkreditgarantien, auch Mittel der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt werden, z. B. mithilfe innovativer Instrumente wie dem Entwicklungsinvestitionsfonds. Die Absicherung von Exportkrediten gilt es weiterhin technologieoffen auszugestalten, um vielen Regionen der Welt zu wesentlichen Emissionsreduktionen zu verhelfen. Die Garantien für ungebundene Finanzkredite (UFKs) sollten neben den bisherigen Zwecken wie der Rohstoffsicherung und Projekten im besonderen Interesse der Bundesrepublik, für solche Auslandsprojekte geöffnet werden, die einen außerordentlichen Beitrag zur Transformation der deutschen Wirtschaft hin zu mehr Klimaneutralität leisten (Klima-UFK).

BDI-Forderungen

  • Modernisierung des OECD-Konsensus
  • Vereinfachung und Digitalisierung von Hermes-Deckungsverfahren
  • Hermes-Reform für neue digitale Geschäftsmodelle und Nachhaltigkeit
  • Verzahnung von Exportfinanzierung und Entwicklungszusammenarbeit