Steuerliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen in der Volksrepublik China

Als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt ist China für zahlreiche deutsche Unternehmen einer der wichtigsten Märkte und ein bedeutender Handelspartner. Hierbei spielen auch die steuerlichen Rahmenbedingungen eine große Rolle, denn die weitreichenden Aktivitäten der deutschen Unternehmen unterliegen in China der Besteuerung.

Deutschland hat mit der Volksrepublik China ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, dessen reformierte Fassung im Januar 2017 in Kraft getreten ist. Die deutsche Industrie begrüßt den Abschluss dieses Abkommens, das zahlreiche Besteuerungsfragen zwischen den Ländern erleichtert. Gleichzeitig wird damit die Steuersicherheit und -transparenz zwischen Unternehmen beider Länder erhöht. Allerdings führt eine unterschiedliche Auslegung des Abkommens unvermeidlich zu Auslegungsirritation und steuerlichen Qualifikationskonflikten. Diese gehen mit einer verminderten „tax certainty“ für beide Seiten aus.

Steuerliche Qualifikationskonflikte können aus der unterschiedlichen Auslegung von abkommensrechtlichen Begrifflichkeiten resultieren. Häufig entstehen diese durch die Anwendung der nationalen Begriffsdefinition auf Abkommensebene. Aus Sicht der deutschen Industrie wären Bestrebungen Chinas zu einer Annäherung an die internationale Auslegungspraxis der Richtlinien wünschenswert. Dies gilt insbesondere im Bereich der Quellensteuer auf Lizenzen und der Betriebsstättendefinition und -allokation. In den zuvor genannten Bereichen entstehen häufig Qualifikationskonflikte, die durch eine Anwendung der OECD-Richtlinien gemindert oder vermieden werden können.

Das steuerliche Verfahren in den Finanzbehörden sollte stets zu einer gerechten und leistungsabbildenden Besteuerung führen. Aus Sicht der Industrie sind dabei hohe administrative Hürden zu vermeiden und eine zeitnahe Durchführung zu bevorzugen. Ein Steuererhebungsverfahren, das basierend auf bürokratiearmen Richtlinien in der gesamten Volksrepublik China einheitlich angewandt wird, wäre von Vorteil für alle beteiligten Parteien.

Aus Sicht des BDI sind daher eine einheitliche Rechtsanwendung sowie international akzeptierte, OECD-konforme Vorschriften und Richtlinien eine wesentliche Voraussetzung. Der BDI möchte die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit China auf diesem Gebiet durch einen offenen Dialog stärken und hat dafür ein Positionspapier zu den steuerlichen Herausforderungen für die deutsche Industrie in der Volksrepublik China erstellt. Dieses enthält nicht nur einen detaillierten Überblick über steuerliche Schwierigkeiten aus Sicht der deutschen Industrie, sondern auch detaillierte Lösungsvorschläge.