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„Umwelt- und klimafreundliche Beschaffung stärken“

Die ökologische Transformation ist Gegenstand der öffentlichen Beschaffung und der Vergabetransformation. Die deutsche Industrie teilt die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes und unterstützt seit langem die stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener grüner Kriterien. Wie das bestehende Recht für eine umwelt- und klimafreundliche Beschaffung besser genutzt werden kann und wo rechtlich Nachbesserungen sinnvoll sein können, zeigt ein neues Papier.

 Die ökologische Transformation wird allerorten thematisiert. Sie ist daher auch Gegenstand der öffentlichen Beschaffung und der Vergabetransformation.

Aussagen aus dem Koalitionsvertrag

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung enthält hierzu konkrete Zielvorgaben. So sollen die öffentliche Beschaffung und die Vergabe u. a. ökologisch ausgerichtet und die Verbindlichkeit gestärkt werden, ohne dabei die Rechtssicherheit von Vergabeentscheidungen zu gefährden oder die Zugangshürden für den Mittelstand zu erhöhen. Zudem sollen sichere Absatzmärkte für klimafreundliche Produkte durch Mindestquoten in der öffentlichen Beschaffung geschaffen werden. Ferner beabsichtigt die Bundesregierung, Quoten für grünen Wasserstoff in der öffentlichen Beschaffung einzuführen, um Leitmärkte zu schaffen.

Ansätze der Industrie

Der BDI teilt die Ziele des Umwelt- und Klimaschutzes und unterstützt seit langem die Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung durch eine stärkere Berücksichtigung auftragsbezogener Klima- und Umweltaspekte. Ressourcenschonung ist ein wichtiges Ziel und kann für Unternehmen international ein Wettbewerbsvorteil sein.

„Stärkung der umwelt- und klimafreundlichen Beschaffung“ – der Titel des BDI-Positionspapiers ist Programm. Denn das „Ob“ einer verbindlichen Beachtung von klima- und umweltbezogenen Kriterien ist bereits rechtlich und höchstrichterlich geklärt.

Um niedrigschwellig einen konstruktiven Beitrag zur Vergabetransformation zu leisten, zeigt der BDI Potenziale auf, die ohne Rechtsänderung möglich sind, aber in der Praxis bisher noch zu wenig genutzt werden. Auch von positiven Erfahrungen anderer sollten alle stärker profitieren. Schließlich enthält das Papier Vorschläge für Rechtsänderungen, die einen wichtigen Beitrag zum Vorankommen leisten können.

Unabdingbar bleiben daneben eine entsprechende Sensibilisierung sowie Aus- und Fortbildung der Beschaffungsstellen und deren Ausstattung mit genügend qualifiziertem Personal.