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US-Steuerpolitik: Ein Wettbewerbsrisiko für die deutsche Wirtschaft

Donald Trump hat eine Mitwirkung der USA an der globalen Mindeststeuer ausgeschlossen und plant Gegenmaßnahmen gegen in den USA tätigen Unternehmen aus Ländern, die einzelne Teile der globalen Vereinbarung über eine Mindeststeuer umsetzen – darunter auch die EU. Für deutsche, global erfolgreiche Unternehmen drohen massive Wettbewerbsnachteile. Es ist dringend an der Zeit, die Interessen der deutschen und europäischen Wirtschaft zu schützen und im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit zu handeln.

Deutsche Wirtschaft unter Druck: Trumps Steuerpolitik als Standortnachteil

Die internationale Steuerkooperation steht vor einer Bewährungsprobe: Trump hat am ersten Tag seiner zweiten Amtszeit klargestellt, dass die USA nicht an der globalen Mindeststeuer mitwirken werden. Zudem könnten US-Gegenmaßnahmen deutsche Unternehmen benachteiligen.

Trump beruft sich unter anderem auf Abschnitt 891 des US-Steuergesetzbuchs, der es den USA erlaubt, die Steuersätze für Bürger und Unternehmen aus Ländern zu verdoppeln, die extraterritoriale oder diskriminierende Steuern auf amerikanische Firmen erheben. Eine Untersuchung dazu soll bis zum 1. April 2025 vorliegen.

Zusätzlich planen die Republikaner mit H.R.591 ein Instrument für gezielte Vergeltungsmaßnahmen, nämlich Sondersteuersätze auf US-Einkommen „wohlhabender“ Investoren und Unternehmen (Betriebsstätten, Dividenden, Zinsen, Lizenzen) der Länder, die diskriminierende Steuern erheben (5 Prozentpunkte über vier Jahre hinweg auf maximal 20 Prozentpunkte über dem ursprünglichen Steuersatz). Länder könnten die Strafsteuer vermeiden, indem sie diskriminierende Steuern auf US-Unternehmen abschaffen. Der Vorschlag muss noch das Gesetzgebungsverfahren (Repräsentantenhaus und Senat) durchlaufen. 

Diese Regelungen hätten unmittelbare Auswirkungen auf zahlreiche europäische – in den USA tätige – Unternehmen, unter anderem da die EU mit ihrer Richtlinie die Mindeststeuer umsetzt. Deutsche Unternehmen geraten somit in einen klaren Wettbewerbsnachteil – allein weil sie sich an internationale Abmachungen halten.

Mindeststeuer ohne die USA: Gefahr für den Wirtschaftsstandort Deutschland

Die EU dürfte trotz der US-Absage an der Mindeststeuer festhalten. Doch Ökonomen warnen: Eine Mindeststeuer ohne die USA könnte zu einem massiven Standortnachteil werden und Wettbewerbsverzerrungen zulasten europäischer Unternehmen verursachen. Konkret bedeutet dies:

  • Unverhältnismäßig hohe Kosten und bürokratische Hürden für Unternehmen, verbunden mit erheblichen steuerlichen Unsicherheiten, die dringend notwendige Umstrukturierungen verzögern und
  • drohende steuerliche Mehrbelastungen durch Tätigkeiten in den USA.

Zudem sind deutsche Unternehmen in der Interessenvertretung benachteiligt: Entscheidungen zur Mindeststeuer werden über die OECD in Paris getroffen, während die USA ihre Steuerpolitik eigenständig anpassen können.

Strategie für die deutsche Wirtschaft erforderlich

Angesichts dieser Entwicklungen braucht es dringend eine wirtschaftspolitische Strategie, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu schützen. Auf nationaler und europäischer Ebene muss erkannt werden, dass eine einseitige Umsetzung der Mindeststeuer europäische Unternehmen massiv benachteiligt. Notwendig sind:

  • Ein wettbewerbsfähiges Steuersystem auf nationaler und europäischer Ebene und
  • eine kritische Evaluation der Implementierung von Säule 2 der Mindeststeuer.

Fazit: Steuerliche Risiken für deutsche Unternehmen wachsen

Die Entscheidung der USA, sich nicht an der globalen Mindeststeuer zu beteiligen, verschärft die Standortnachteile für Deutschland. Hinzu kommen erwartete Gegenmaßnahmen, die europäische Firmen steuerlich massiv benachteiligen könnten. Die Politik in Deutschland und der EU ist gefordert, Lösungen zu entwickeln, um die steuerlichen Belastungen für europäische Unternehmen zu minimieren. Andernfalls droht ein spürbarer Wettbewerbsnachteil mit weitreichenden Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der BDI ist dieser Sache bereits aktiv geworden und auf die Entscheidungsträger in Brüssel und Berlin zugegangen.