Vertiefung der Eurozone weiterhin ernst nehmen
Nach der Veröffentlichung des Berichts der fünf Präsidenten im Jahr 2015 verliefen Reformen zur Vertiefung der EWWU sehr schleppend. Zudem setzten die Mitgliedstaaten die länderspezifischen Empfehlungen unzureichend um. Spätestens seit Ende 2017 hat die Reformdebatte wieder verstärkt Aufmerksamkeit erlangt. Mit den im Dezember 2017 veröffentlichten, als „Nikolauspaket“ bezeichneten, Vorschlägen setzte die EU-Kommission neue politische Impulse.
Anlässlich des Ratstreffens der Staats- und Regierungschefs Ende März 2018 haben BusinessEurope und der BDI erneut die Positionen der Industrie artikuliert. Demnach ist eine Vertiefung sowie Vollendung der EWWU und damit die Stärkung des Vertrauens in bestimmte Reformen entscheidend: So wird die Forderung nach einer Überführung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in die EU-Verträge in Form des Europäischen Währungsfonds (EWF) unterstützt. Der ESM hat sich seit seiner Einführung als wirksames Unterstützungsinstrument im Falle von Überschuldung bewiesen. Mit dem EWF würde dieser Mechanismus gekräftigt und zugleich seine demokratische und politische Legitimierung erhöht werden. Zusätzlich würde er als die dringend benötigte Stärkung der Bankenunion und des Einheitlichen Abwicklungsfonds fungieren.
Zudem steigert die Festschreibung des Europäischen Fiskalpakts in das Unionsrecht die wirtschaftliche Stabilität der EU. Eine ordnungsgemäße Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts stellt sicher, dass die Fiskalpolitik der Mitgliedstaaten nachhaltig und koordiniert gestaltet wird. Begleitet werden muss dies durch eine Vereinfachung des derzeitigen Regelwerks. Die Implementierung neuer Haushaltsinstrumente kann den derzeitigen institutionellen Rahmen erweitern und stärken. Insbesondere die Stärkung von Konvergenzinstrumente für Länder, die eine Euromitgliedschaft planen und Werkzeuge zur Umsetzung von Strukturreformen, werden entscheidend sein. Erfolge bei Konvergenz, Strukturreformen und vor allem der Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit müssen sichtbarer werden.
Ein weiterer wichtiger Reformvorschlag betrifft die Benennung eines Europäischen Finanzministers. Entscheidend wird dessen sinnvolle Einbindung in die vorhandenen Governancestrukturen der EU-Institutionen sein, um dessen Wirkung zu maximieren und Doppelzuständigkeiten zu vermeiden. Auch die Vollendung der Kapitalmarktunion ist nötig, um Unternehmen einen besseren Zugang zu zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten zu ermöglichen.