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Von Qualität, Preis und Frauenförderung - welche Kriterien im Vergaberecht sinnvoll sind

Das Vergaberecht wird neben der Qualität der Leistung und dem Preis zunehmend durch andere Aspekte geprägt. Im Vordergrund stehen hier oft soziale Kriterien. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird z. B. daran geknüpft, dass ein Unternehmen Frauen beziehungsweise Auszubildende fördert oder gleiches Entgelt für Männer und Frauen bezahlt. Der BDI kritisiert diese Verknüpfung, die oft allein für Beschaffungen öffentlicher Auftraggeber gilt.

Vergaberecht ist keine „Sonderrechtszone“

Eine stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte ist unter bestimmten Bedingungen zulässig, sollte aber nicht allein über das Vergaberecht durchgesetzt werden. Soziale Aspekte sollten vielmehr in den jeweiligen gesetzlichen Kontext gestellt werden. Sollen beispielsweise Sozialstandards erhöht werden, sollte dies im Wege der allgemeinen Sozialgesetzgebung erfolgen, nicht aber über den Umweg des öffentlichen Auftragswesens. Denn diesem werden damit erhebliche zusätzliche Schwierigkeiten aufgebürdet, die den Hauptzielen der öffentlichen Beschaffung – einer möglichst effizienten Bedarfsdeckung unter schonender Verwendung von Steuergeldern und dem fairen und unverzerrten Bieterwettbewerb – empfindlich zuwiderlaufen.

Risiken und Nebenwirkungen

Werden beliebige politische Interessen allein über das Vergaberecht durchgesetzt, kommt hinzu, dass jede zusätzliche Anforderung die Vergabe bürokratisiert und verkompliziert und dadurch zu mehr Rechtsunsicherheit und Streitanfälligkeit bis zum Beschreiten des Rechtsweges führt. Eine weitere mögliche Folge ist die Verteuerung von Angeboten. Dies geht zulasten der Steuerzahler. Zudem haben die Erfahrungen gezeigt, dass sich Unternehmen in einigen Bundesländern nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben, weil sie die Vorgabe bestimmter Aspekte als Eingriff in ihre Unternehmenskultur ablehnen. Darüber hinaus ist eine Trennung in die Ausführung öffentlicher Aufträge einerseits und privater Aufträge andererseits nicht immer möglich. Problematisch sind in vielen Fällen auch der Nachweis sowie die Kontrolle derartiger Anforderungen. Beachtet werden muss, dass grundsätzlich nur das gefordert werden darf, was auch kontrollierbar ist und ohne unverhältnismäßigen Mehraufwand tatsächlich nachgewiesen werden kann. Dies ist gerade bei langen Lieferketten oft problematisch. Letztlich kann die Vorgabe bestimmter strategischer Aspekte dazu führen, dass sich Unternehmen – vor allem kleine und mittlere Unternehmen – gar nicht erst an Ausschreibungen beteiligen. Dies stünde der europäisch und national beabsichtigten verstärkten Beteiligung von KMU entgegen.

Maß halten!

Die Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Aufträge sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Immer weiter gehende Anforderungen überfordern Auftraggeber und Auftragnehmer und stehen dem Ziel der Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren diametral entgegen. Um nicht zusätzliche Hürden aufzubauen, sollten soziale Aspekte nur im Rahmen des allgemein geltenden Rechts gefordert werden. Denn jedes Unternehmen muss sich an geltendes Recht halten.