Vorschläge zur Reform des Unternehmensteuerrechts

Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch moderne Unternehmensteuern. Bisher enthalten diese jedoch zahlreiche Hemmnisse für deutsche Unternehmen. Dadurch werden wesentliche übliche und betriebswirtschaftlich notwendige Vorhaben wie Umstrukturierungen, Investitionen und deren Finanzierung behindert.

Bürokratie hemmt Investitionen und Transformation

In vielen Bereichen des Unternehmensteuerrechts sind Modernisierungen notwendig, um das geltende Recht effizienter, unbürokratischer und wirtschaftsfördernd auszugestalten. Notwendig ist ein Steuerrecht, das Innovationskraft und Risikobereitschaft unterstützt und unternehmerische Flexibilität garantiert.

Ziel einer Modernisierung der Unternehmensteuern ist nicht eine Senkung der Steuerbelastung, sondern vor allem eine Nachbesserung einzelner Regelungen. Durch einen Bürokratieabbau und eine systematische Konsistenz der Unternehmensteuern kann die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch kleine Schritte ohne nennenswerte Aufkommenswirkung stabilisiert werden.

Strukturelle Reform der Unternehmensteuern vorantreiben

Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die deutschen Unternehmen müssen strukturell reformiert und Hemmnisse für Investitionen in Deutschland abgebaut werden. Der BDI schlägt daher die folgenden Maßnahmen für eine Modernisierung der Unternehmensteuern vor:

Gruppenbesteuerung einführen

Status Quo:

  • Formal abgeschlossener und für mind. 5 Jahre wirksamer Ergebnisabführungsvertrag (EAV)

Ziel:

  • Einfaches Gruppenbesteuerungssystem durch gemeinsamen Antrag der Unternehmen der Organschaft
  • Mindestbeteiligung
  • Keine zwingende Bindung für 5 Jahre notwendig

Zinsschranke entschärfen

Gold-Plating der EU-Richtlinie revidieren:

  • Umwandlung der Freigrenze in einen Freibetrag
  • Rücknahme des Verbots zur Bildung eines EBITDA-Vortrags und des teilweisen Abzugsverbots von Zinsvorträgen
  • Rücknahme der Einschränkung bei der Förderung von öffentlichen Infrastrukturprojekten, dass diese aus öffentlichen Haushalten gewährten Mitteln stammen müssen

Umstrukturierungshindernisse beseitigen

  • Vereinheitlichung der Sperrfristen
  • Erleichterungen bei den Nachweispflichten
  • Ermöglichung des Verlustübergangs bei typischen Umwandlungen von Kapitalgesellschaften
  • Erleichterung von steuerneutralen Umwandlungs- und Einbringungsvorgängen in Organschaftsfällen
  • Abkehr vom Gesamtplangedanken u. a. bei der Einbringung von SBV

Verlustverrechnung ausweiten

Verlustrücktrag:

  • Ausweitung auf unbeschränkte Höhe beziehungsweise zumindest dauerhaft auf mehr als zehn Millionen Euro
  • Einführung eines korrespondierenden Verlustrücktrags bei der Gewerbesteuer

Verlustvortrag:

  • Ersatzlose Streichung der Mindestbesteuerung beim Verlustvortrag