Wettbewerbsrecht muss Unternehmen zu Innovationen befähigen
„Nationale Alleingänge in der Plattformregulierung gefährden deutsche Industrieplattformen in ihrem Wachstum. Die Verschärfung der Missbrauchsaufsicht ist ein Paradigmenwechsel. Das Eingreifkriterium sollte weiterhin der Missbrauchsvorwurf, nicht schon das bloße Vorliegen einer kritischen Marktmacht sein.
Wettbewerbsrecht muss Unternehmen zu Innovationen befähigen. Im digitalen Wettlauf bilden die B2B-Industrieplattformen in Deutschland das Herzstück. Eine verschärfte Regulierung nimmt diesen Plattformen den wichtigen Anreiz zu Wachstum und zur Erschließung neuer Märkte.
Der deutsche Alleingang rollt den regulatorischen Flickenteppich unnötig weiter aus. Die EU wird parallel die Plattformregulierung mit einer größeren Trennschärfe im Digital Markets Act regeln, der die deutsche Regelung überflüssig macht.
Die GWB-Novelle hat auch positive Effekte für Wirtschaft und Kartellbehörden. Mit Erhöhung der Schwellenwerte bei der Fusionskontrolle müssen Unternehmen Zusammenschlüsse ohne nennenswerte Marktauswirkung nicht mehr anmelden. Die Kartellbehörden sollen künftig Compliance-Maßnahmen bei der Bußgeldbemessung berücksichtigen. Dies erleichtert die Verfolgung von Kartellen und belohnt Unternehmen, die im Vorfeld immense Anstrengungen in Compliance-Programme investiert haben.“