© Pixabay/Riaan Marais

Wichtige Entscheidungen zum Wasserstoff-Kernnetz gefallen

Ohne einen raschen Infrastrukturaufbau kein Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Nun wurden wichtige Weichen für das angekündigte Wasserstoff-Kernnetz gestellt: Bis 2032 soll für 19,8 Milliarden Euro ein rund 9700 Kilometer langes Wasserstoffnetz in Deutschland entstehen. Die technischen Arbeiten sollen bereits nächstes Jahr beginnen, aber Fragen zur Finanzierung sind noch offen.

Das Wasserstoff-Kernnetz soll bis 2032 große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen in Deutschland erreichen und so zentrale Wasserstoff-Standorte, darunter die Industrie, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore anbinden. Insgesamt sieht der Entwurf der Fernnetzbetreiber (FNB) eine Leitungslänge von 9.721 Kilometer vor, die überwiegend auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren.

Die gesetzliche Grundlage für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes bildet die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit der Verabschiedung der ersten EnWG-Novelle im Bundestag im November 2023 wurden die Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht. Zudem wurden die Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes mit dem Kabinettsbeschluss im November 2023 konkretisiert.

Höhe der Netzentgelte weiter ungeklärt

Um den Bau des Netzes zu ermöglichen, will die Bundesregierung ein sogenanntes Amortisationskonto für die Erlöse und die Kosten der Betreiber des Wasserstoffnetzes einrichten. Sollte dieses Konto bis zum Ende der Laufzeit im Jahr 2055 Defizite aufweisen, wird der Bund diese ausgleichen. Außerdem plant die Bundesregierung, bundeseinheitliche und gedeckelte Netzentgelte einzuführen. Die genaue Höhe legt die Bundesnetzagentur auf Basis eines wissenschaftlichen Gutachtens fest.

Aus Sicht des BDI muss die Höhe der Netzentgelte nun rasch geklärt werden, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Oberste Prämisse muss die Vermeidung prohibitiv hoher Netzentgelte für die Startnutzer sein. Ähnlich den Netzbetreibern brauchen auch die potenziellen Kunden von morgen ausreichend Planungssicherheit für die anstehenden, teilweise immensen Investitionsentscheidungen. Eine drohende Beendigung des Finanzierungskonzepts ab 2039, wie im Kabinettsentwurf der dritten EnWG-Novelle festgehalten, steht dem Ziel der Planungssicherheit klar entgegen. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung von Kreditermächtigungen in den Klima- und Transformationsfonds könnten einen Unsicherheitsfaktor darstellen.

Jetzt das Tempo aufrechterhalten

Mitte November 2023 reichten die Netzbetreiber einen noch informellen Entwurf für das Kernnetz bei der Bundesnetzagentur ein. Die Konsultationen dazu laufen bis Januar 2024. Voraussichtlich im ersten Quartal 2024, nach Inkrafttreten der vom Bundestag verabschiedeten EnWG-Novelle, werden die FNB ihren endgültigen Antrag für den Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes einreichen. Es ist nun wichtig, dass Tempo aufrechtzuerhalten, sodass die technischen Arbeiten im kommenden Jahr auch beginnen können.

Ebenso wichtig ist es, in einem zweiten Schritt die Verteilnetzebene zu integrieren. Laut aktueller Planung soll dies im Zuge einer integrierten Netzplanung für Gas und Wasserstoff ab 2025 geschehen. Insbesondere in Ballungsräumen sind Industriekunden mehrheitlich über das Verteilnetz angebunden, weswegen sich der BDI für eine rasche Integration einsetzt.