Wichtiger Schritt, um Deutschland zu einem innovativen Datenstandort zu machen
„Die in der Datenstrategie formulierten Ziele sind ein wichtiger Schritt, um Deutschland zu einem innovativen Datenstandort zu machen. Bei Ankündigungen darf es allerdings nicht bleiben. Die Bundesregierung und die Datenschutzbehörden müssen die Maßnahmen zügig in die Praxis bringen. Gerade bei der Auslegung des Datenschutzes brauchen Unternehmen deutlich mehr Rechtssicherheit.
Sinnvoll sind die vorgesehenen technischen Leitplanken für die rechtssichere De-Personalisierung von Daten. Der Ball liegt nun auf der Spielhälfte der öffentlichen Verwaltung, als Vorreiter die Bereitstellung von Daten auszuweiten. Mit einem hohen Maß an technischer Standardisierung können Open-Data-Angebote den praktikablen und sicheren Zugang zu Daten der öffentlichen Verwaltung gewährleisten.
Eine weitgehende Datenteilungspflicht in bestimmten Märkten einzuführen wäre der falsche Weg. Mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind bereits nationale Sondervorschriften zum Datenzugang in Kraft, die Unternehmen klare Vorgaben machen. Statt die Wirtschaft bei Innovationen zu behindern, sollte die Bundesregierung die unternehmerische Innovationskraft fördern. Dazu brauchen Unternehmen Rahmenbedingungen, die für die ganze EU gelten.“