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Kann die Überholung des EU-Emissionshandels allen gerecht werden?

Die EU-Kommission will noch im Juli einen gewichtigen Vorschlag zur Überarbeitung des Emissionshandels vorlegen. Dabei muss sie den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen viel stärker als bisher in den Blick nehmen. Nur wettbewerbsfähige Unternehmen können sich erfolgreich transformieren und gleichzeitig neue Lösungen und unverzichtbare Wertschöpfung schaffen.

Die EU-Kommission wollte am 15. Juli ihren Vorschlag für die grundlegende Überarbeitung des europäischen Emissionshandels vorlegen. Inzwischen geht man vom 17. Juli aus – bis auf Weiteres. Sehr komplexe Fragestellungen führen zu Kontroversen zwischen einzelnen Generaldirektionen – die gelöst werden müssen, bevor die Kommission sich als Ganzes hinter einem so weitreichenden Vorschlag versammeln kann. Der Europäische Rat hat noch im Juni darauf hingewiesen, dass die Arbeiten zur Senkung der Energiepreise beschleunigt werden müssen. Dies gilt auch für die Energiewende und die Dekarbonisierung unter Berücksichtigung der Technologieneutralität sowie für die Stärkung unserer Resilienz. Er fordert die Kommission auf, den von einigen Industriezweigen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Emissionshandels-Benchmarks Rechnung zu tragen und dabei die wesentliche Rolle des EU ETS bei der Klima- und Energiewende zu bewahren.

Wettbewerbsfähigkeit der EU viel stärker in den Fokus nehmen

Es ist alles andere als klar, wie sich diese unterschiedlichen Ansprüche miteinander vereinbaren lassen. Ziel ist, dass alle oder zumindest die meisten Betroffenen die Revision akzeptieren und das EU ETS weiterhin der Eckstein der EU-Klimapolitik bleibt. Diese Klimapolitik muss die Wettbewerbsfähigkeit künftig deutlich stärker berücksichtigen als bisher und zugleich mit den Klimaschutzzielen in Einklang bringen.Die Wettbewerbssituation in der EU hat sich in den letzten Jahren signifikant verschlechtert. Ohne funktionierenden Business Case bleiben notwendige Investitionen weiter aus. Allein in Deutschland sind in 2024 und 2025 rund 240.000 Industriearbeitsplätze verloren gegangen. Der Emissionshandel ist einer von vielen Aspekten, der die Gesamtsituation für die Industrie schwer macht. Hohe Energiekosten, unfairer internationaler Wettbewerb, überbürdende Bürokratie und kein ausreichender politischer Wille zur Reform sind weitere wichtige Aspekte in dieser Lage.

Ohne Zugang zu der notwendigen erneuerbaren Energie, erneuerbaren Brennstoffen, inklusive grünem Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen, CO2- und sonstiger Infrastrukturen, befinden sich viele Akteure in einer Situation, in der sie dekarbonisieren wollen, aber nicht können. Die CO2-Kosten wirken dann als Bestrafung und können kein Anreiz mehr sein, in CO2-arme und -freie Verfahren und Produkte zu investieren.

CO2-Bepreisung soll auch künftig Teil des Instrumentenmixes sein

Gleichzeitig gilt es, die Investitionsentscheidungen derer, die in gutem Glauben an die politisch gewollte Erreichung ehrgeiziger Ziele mit einem steigenden ETS-Preis disponiert haben, nicht zu entwerten. Die anstehende Revision muss gewissermaßen eine Quadratur des Kreises hervorbringen, der zukünftige Emissionshandel zwischen den beiden kurz angerissenen Sphären Ausgleich schaffen. Getätigte Investitionen dürfen nicht entwertet werden, sprich: ein glaubwürdiges Preissignal gilt es zu erhalten. Gleichzeitig muss überbordenden CO2-Kosten begegnet werden, solange aufgrund fehlender notwendiger Voraussetzungen keine wirtschaftlichen CO2-freien Alternativen bestehen.Die freie Zuteilung muss beibehalten werden bis ausreichende Transformationsvoraussetzungen geschaffen sind.

Die EU sollte sich durch international abgestimmte Maßnahmen weiterhin für ambitionierten weltweiten Klimaschutz und ein Global Level Playing Field einsetzen. Unilaterale Maßnahmen wie eine geografische Ausweitung des ETS1 im Flugverkehr hingegen unterminieren laufende Initiativen für internationale Klimaschutzmaßnahmen und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen. Eine Ausweitung würde den Kostendruck auf den Luftverkehrsstandort Europa weiter erhöhen und die bereits stattfindende Verlagerung von Flügen in die MENA-Region, in der weniger ambitionierte Umwelt-, Sozial- und Sicherheitsstandards gelten, beschleunigen.
Der BDI appelliert an alle im Prozess beteiligten politischen Akteure, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen durch eine pragmatische und nachhaltige Weiterentwicklung des Emissionshandels zu stärken.

Ansprechpartner

Dr. Joachim Hein

Senior Referent Energie, Mobilität und Umwelt
BDI e.V.