
EU ETS Revision 2026: Industrielle Transformation braucht die richtigen Rahmenbedingungen
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf zur Weiterentwicklung des EU ETS 1 nach 2030 vorgelegt und damit einen Impuls für die zukünftige Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels gesetzt. Der Entwurf bildet die Grundlage für die anstehenden Beratungen über ein zentrales Instrument der europäischen Klimapolitik.
Mit ihrem Vorschlag zur Revision des europäischen Emissionshandelssystems (EU ETS1) vom 17. Juli 2026 schlägt die Europäische Kommission umfassende Änderungen am bestehenden System für die Zeit nach 2030 vor. Im Zentrum stehen eine Anpassung des Emissionsminderungspfads, die Konditionierung von freier Zuteilung, die Integration permanenter CO₂-Entnahmen, die Nutzung internationaler Emissionsgutschriften sowie Anpassungen an der Marktstabilitätsreserve. Zudem soll die freie Zuteilung für die vom CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erfassten Sektoren langsamer auslaufen als bislang vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Kommission eine partielle Ausweitung für den Luft- und Seeverkehr sowie die Einbeziehung der Abfallverbrennung in das EU ETS vor und erweitert damit den Anwendungsbereich des Systems in mehreren Bereichen.
Der BDI begrüßt, dass das ETS auch über das Jahr 2030 hinaus das zentrale marktwirtschaftliche Instrument zur Erreichung der Klimaziele bleiben soll. Gleichzeitig sehen wir verschiedene Defizite im Vorschlag der Kommission. Der Erfolg des ETS als Taktgeber für industrielle Dekarbonisierung hängt maßgeblich davon ab, dass die notwendigen Voraussetzungen für die industrielle Transformation tatsächlich vorhanden sind. Dazu gehören insbesondere eine leistungsfähige Wasserstoff- und CO2-Infrastruktur, erneuerbarer Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen sowie funktionierende Märkte für klimaneutral hergestellte Produkte. In vielen vom ETS erfassten Sektoren sind diese Voraussetzungen bislang nicht gegeben.
Vor diesem Hintergrund lehnt der BDI die von der Kommission vorgeschlagenen zusätzlichen Konditionalitäten für die freie Zuteilung ab. Die freie Zuteilung dient dem alleinigen Schutz vor Carbon Leakage und soll Unternehmen für CO2-Kosten kompensieren, die internationale Wettbewerber außerhalb Europas nicht tragen müssen. Sie ist kein Investitionsinstrument und kann fehlende wirtschaftliche oder infrastrukturelle Rahmenbedingungen nicht ersetzen. Zusätzliche Auflagen würden den Carbon Leakage Schutz schwächen, ohne die eigentlichen Ursachen unzureichender Transformationsinvestitionen zu beseitigen.
Eine der Prioritäten des BDI ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Bis heute existiert keine wirksame Lösung für Exporte aus der EU in Drittstaatenmärkte. Europäische Unternehmen müssen die Kosten des EU ETS tragen, konkurrieren auf internationalen Märkten jedoch häufig mit Herstellern aus Ländern ohne vergleichbaren CO2-Preis. Dies führt zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Der BDI schlägt deshalb eine konkrete Exportlösung vor, um diese regulatorische Lücke zu schließen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Produzenten zu sichern.
Da ein wirksamer Carbon Leakage Schutz weiterhin eine ausreichende Menge an frei zugeteilten Zertifikaten voraussetzt, setzen wir uns darüber hinaus für eine Anpassung des Verhältnisses zwischen Auktionierung und freier Zuteilung ein. Konkret schlagen wir vor, den Mindestanteil der zu versteigernden Zertifikate abzusenken und den Umfang der freien Zuteilung entsprechend zu erhöhen, um damit auch Zertifikate für eine entsprechende Exportlösung bereitzustellen. Nur so können sowohl eine realistische Ausgestaltung der Benchmarks als auch ein wirksamer Schutz vor Carbon Leakage gewährleistet werden. Auch bei der Einbeziehung von internationalen Emissionsminderungsgutschriften sehen wir Potentiale den Wirtschaftsstandort in Europa zu fördern. Ohne neue Anforderungen für solche Gutschriften zu schaffen, sollte es bei den im Ausland realisierten Minderungsprojekten eine Präferenz für europäische Wertschöpfung geben.
Die kommenden Monate werden entscheidend für die Ausgestaltung des europäischen Emissionshandels nach 2030 sein. Der BDI setzt sich dafür ein, dass der ETS Klimaschutz und industrielle Wettbewerbsfähigkeit gleichermaßen unterstützt. Denn die Dekarbonisierung der Industrie kann nur gelingen, wenn klimapolitische Ambitionen und wirtschaftliche Realitäten miteinander in Einklang gebracht werden.