Laptop fast zugeklappt im Dunkeln
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Digitale Gegenangriffe: Sollte der Staat zurückhacken dürfen?

Cybersicherheit ist entscheidend für den Erfolg digitaler Geschäftsmodelle, dem Vertrauen in die digitale Transformation zahlreicher Lebensbereiche und damit der digitalen Gesellschaft als Ganzes. Gleichzeitig ist ein stetiger Anstieg an kriminellen Handlungen im Cyberraum festzustellen, der von immer wirkungsmächtigeren DDoS-Angriffen, Botnetzen und weiteren Angriffsvektoren gekennzeichnet ist. Cyberkriminelle greifen heutzutage keineswegs ausschließlich staatliche Einrichtungen, Betreiber kritischer Infrastrukturen oder Einzelpersonen an. Vielmehr ist die deutsche Industrie tagtäglich sowohl direkt (in Werken, entlang der gesamten Lieferkette sowie über Angriffe auf ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) als auch indirekt (über Angriffe auf die von ihr gefertigten Produkte) zigtausenden Angriffen durch Cyberkriminelle sowie staatliche Stellen aus aller Welt konfrontiert.

Cyberkriminelle greifen heutzutage sowohl staatliche Einrichtungen als auch Unternehmen und Einzelpersonen jeden Tag an. Ein Beispiel: Allein ein großer deutscher Telekommunikationsnetzbetreiber verzeichnete zusammen mit seinen Partnerunternehmen Anfang Mitte September 2026 binnen 24 Stunden rund 114 Millionen Angriffe auf seine Honeypots, also bewusst gestellte Fallen. Da Telekommunikationsnetzen mit zunehmender Vernetzung der Gesellschaft eine immer größere Bedeutung für das Aufrechterhalten des öffentlichen Lebens zukommt, wird deutlich, dass der Schutz digitaler und sonstiger Kritischer Infrastrukturen aber auch weiterer Unternehmen sowie staatlicher Stellen oberste Priorität haben muss. Hierfür ist ein entschlossenes und gemeinsames Handeln von Staat und Wirtschaft notwendig.

Die Antwort des wehrhaften Staats: Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit

Angesichts der Quantität an bereits heute existierenden Schadprogrammen, der zunehmenden Kommerzialisierung von Cyberkriminalität sowie dem zu erwartenden Anstieg an vernetzbaren Produkten stellt sich die Frage, welche Kompetenzen ein wehrhafter Staat zukünftig im Cyberraum – im zivilen wie militärischen – bedarf, um die Sicherheit von Leib und Leben (engl. safety) sowie die Wahrung der öffentlichen Sicherheit (engl. security) gewährleisten zu können. Während Cyberkriminelle global agieren, ist Deutschlands innenpolitische Antwort fragmentiert. 16 Ordnungsrechte der Länder sowie zahlreiche Bundesgesetze bilden die rechtliche Grundlage für rechtsstaatliches Agieren im Cyberraum.

Der BDI begrüßt ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verständigt hat, die digitale Wehrhaftigkeit Deutschlands zu stärken. Eine effiziente staatliche Cyberabwehr ist ein elementarer Bestandteil zur Wahrung von Cybersicherheit und damit der öffentlichen Sicherheit. Ein verbesserter Informationsaustausch zu Cyberrisiken sowie erweiterte und effektive Reaktionsmechanismen sind hierfür essenziell. Entscheidend ist, dass neue Befugnisse und Pflichten verhältnismäßig ausgestaltet und eng mit bestehenden Strukturen verzahnt werden. Es ist ein mehr als überfälliger Schritt, dass die Sicherheitsbehörden ergänzende Möglichkeiten zur Unterbindung von Cyberangriffen erhalten, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können. Das vorgelegte Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit schafft die dringend notwendigen Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Gleichsam ist eine Eskalationsspirale zwischen Staat und nationalen wie international agierenden Cyberkriminellen zu vermeiden.

Ansprechpartner

Steven Heckler

Senior Referent Innovation, Sicherheit und Technologie
BDI e.V.