
EU Inc. – Neue Dynamik für den europäischen Binnenmarkt?
Mit der EU Inc. soll eine einheitliche europäische Gesellschaftsrechtsform geschaffen werden, die neben die 27 nationalen Rechtsformen tritt und in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Vergleichbar ist die EU Inc. mit der deutschen GmbH, da Anteilseigner nicht für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Der BDI unterstützt das Vorhaben.
Keine neue Idee: Die EU Inc.
Seit 2009 wird die Schaffung einer europäischen Kapitalgesellschaft für kleine und mittlere Unternehmen diskutiert. Nachdem mehrere Regelungsvorhaben scheiterten, nahm die Debatte – initiiert vor allem durch den Bericht über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit von Mario Draghi – im Rahmen eines sogenannten 28. Regimes im Jahr 2024 wieder Fahrt auf.
Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass die Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes eine grenzüberschreitende Gründung, Umwandlung und Verwaltung von Gesellschaften unnötig erschwert und insbesondere wachstumsstarke Unternehmen lieber im Ausland gründen und skalieren.
Kernelemente des Initiativberichts des Europäischen Parlaments
2025 veröffentlichte der Rechtsausschuss des EP einen Initiativbericht, der auf die Schaffung einer neuen europäischen Gesellschaftsrechtsform, insbesondere für innovative Unternehmen, Start-Ups und Scale-Ups, abzielt. Vorgesehen sind unter anderem eine schnelle digitale Gründung, Musterdokumente, flexible Finanzierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit der Mitarbeiterbeteiligung sowie Regelungen zur Arbeitnehmermitbestimmung.
Kernelemente des Vorschlags der Europäischen Kommission
Im März 2026 konkretisierte die EU-Kommission mit einem Verordnungsvorschlag das Vorhaben zur Schaffung einer „EU Inc.“. Die neue Rechtsform ist als optionale, unionsweit harmonisierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung angelegt. Sie soll vollständig digital gegründet werden können, das europäische Registerverknüpfungssystem BRIS und eine Zentralschnittstelle nutzen und binnen 48 Stunden sowie zu Kosten von höchstens 100 Euro unter Nutzung von Standardsatzungen errichtet werden können. Der Vorschlag sieht zudem flexible Finanzierungsinstrumente vor, etwa verschiedene Anteilsklassen, nennwertlose Anteile, Wandelinstrumente und einen EU-Employee-Stock-Option-Plan. Gleichzeitig bleiben in vielen Bereichen Rückverweise auf nationales Recht bestehen; punktuell greift der Vorschlag auch steuer-, insolvenz- und arbeitsrechtliche Fragen auf.
Position des BDI
Der BDI bewertet sowohl den Initiativbericht als auch den Kommissionsvorschlag grundsätzlich positiv, weil ein 28. Regime den europäischen Binnenmarkt stärken, Gründungen erleichtern und wachstumsstarke Unternehmen in Europa halten kann. Besonders begrüßt werden die digitale Gründung, die Nutzbarkeit der EU Inc. als Konzernbaustein, die Registerverknüpfung über BRIS und flexible Finanzierungsmöglichkeiten. Der BDI legt ein besonderes Augenmerk darauf, dass die neue Rechtsform allen interessierten Unternehmen offensteht und nicht auf Start-Ups oder „innovative Unternehmen“ beschränkt wird, zumal dies schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen würde. Kritisch sieht der BDI vor allem Rückgriffe auf nationales Recht, die neue Fragmentierung erzeugen könnten, sowie eine mögliche Überfrachtung des Vorschlags mit steuer- und insolvenzrechtlichen Elementen. Zudem bestehen weiterhin offene Fragen zum Konzerninteresse von Tochtergesellschaften sowie zu den im Initiativbericht des Europäischen Parlaments enthaltenen Ansätzen zur Vermögensbindung und Arbeitnehmermitbestimmung.
Entscheidend für den Erfolg der EU Inc. ist ihre einfache, rechtssichere und bürokratiearme Ausgestaltung.
Ausblick
Der Kommissionsvorschlag zur EU Inc. wird derzeit in den zuständigen Ausschüssen des EP diskutiert. Eine Abstimmung im Rechtsausschuss des EP ist für September 2026 angekündigt. Die Plenarabstimmung zur EU Inc. im EP soll im Dezember 2026 erfolgen.
Im Rahmen einer Sitzung des EU-Wettbewerbsfähigkeitsrats Ende Mai 2026 begrüßten die Ministerinnen und Minister den Vorschlag zur Schaffung der EU Inc. und erklärten, ihn bis Ende 2026 abschließend beraten zu wollen.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren dürfte vor allem über politisch sensible Themen, wie die Arbeitnehmermitbestimmung, das Verhältnis von EU-Regelungen zu nationalem Recht, Fragen des Gläubigerschutzes und von Schutzmaßnahmen, zur Verhinderung von Betrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche sowie steuer- und insolvenzrechtliche Regelungen gestritten werden. Aus Sicht des BDI hängt der Erfolg des 28. Regimes entscheidend daran, ob die EU Inc. als attraktive und unionsweit verlässliche Rechtsform ausgestaltet wird, ohne neue Bürokratielasten zu schaffen oder die bestehende Rechtszersplitterung fortzuschreiben.
Für den BDI gilt es nun, das Vorhaben zur Schaffung einer EU Inc. zu unterstützen und als neuen wichtigen Baustein für den europäischen Binnenmarkt zu nutzen. Die EU Inc. ist eine Chance, dynamisches Wachstum von Unternehmen in der EU zu ermöglichen und Europa als Unternehmensstandort im globalen Wettbewerb wieder attraktiver zu machen.
