Veröffentlichung

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Der BDI begrüßt, dass das Bundesinnenministerium das NIS-2-Umsetzungsgesetz vorgelegt hat. Deutschlands Cyberresilienz muss vollumfänglich gestärkt werden. Vor der Überleitung an den Bundestag sollte die Bundesregierung unter anderem die Melde-, Nachweis- und Registrierungspflichten praxisnäher ausgestalten, die Pflicht zur Konsultation von Wirtschaftsverbänden wieder aufnehmen und die NIS-2-Umsetzung mit jener zur Critical-Entities-Resilience-(CER)-Richtlinie harmonisieren.

Ansprechpartner
  • Steven Heckler

    Senior Referent Innovation, Sicherheit und Technologie, BDI e.V.