Veröffentlichung

Stellungnahme zur Evaluierung der EU Dual-Use Verordnung (EU) 2021/821

Die Evaluierung der EU-Dual-Use-Verordnung sollte sich auf eine erhöhte Rechtssicherheit, unbürokratischere Umsetzung und höhere regulatorische Effizienz konzentrieren, anstatt eine grundlegende Veränderung des bestehenden Systems anzustreben. Der BDI setzt sich für wirksame Exportkontrollen ein, die Sicherheits- und Nichtverbreitungsziele gewährleisten und gleichzeitig Rechtssicherheit, technologische Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärken. Zentrale Handlungsfelder sind eine Modernisierung der Regeln für immaterielle Technologietransfers, eine stärkere Bevorzugung von Güterlisten anstelle von Catch-all-Kontrollen sowie der regelmäßige Abbau veralteter oder nicht mehr sicherheitsrelevanter Beschränkungen, um Bürokratie zu reduzieren und den Fokus auf wirklich sensible Technologien zu legen.

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