Veröffentlichung

Verschärfung des § 32 f GWB - Gefahren für den Standort Deutschland

Gemeinsame Verbändeposition: Wirtschaft kritisiert Neufassung des § 32f GWB im Kraftstoffmaßnahmenpaket

Neun Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft, darunter der BDI, haben am 24. März 2026 eine gemeinsame Kurzposition zum geplanten Kraftstoffmaßnahmenpaket veröffentlicht. Das Gesetz, das mittlerweile am 26. März 2026 vom Bundestag beschlossen wurde (BT Drs. 21/4744), enthält neben einer Begrenzung von Preiserhöhungen an Tankstellen und der Einführung einer neuen Missbrauchsaufsicht im Kraftstoffgroßhandel auch eine weitreichende Neufassung des § 32f GWB, der einschneidenden Abhilfemaßnahmen – bis zur Entflechtung – nach Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamts vorsieht.

Die Verbände kritisieren, dass das bisherige zweistufige Verfahren mit vorgelagertem Rechtsschutz vollständig abschafft, den Adressatenkreis erheblich erweitert und rückwirkend Anwendung finden soll. Damit entfällt eine zentrale rechtsstaatliche Sicherung, die bislang verhindern sollte, dass tiefgreifende Eingriffe ohne vorherige gerichtliche Überprüfung der Wettbewerbsstörung erfolgen. Die Verbände weisen darauf hin, dass solche Eingriffsbefugnisse jetzt auch Unternehmen treffen können, die keinen eigenen Beitrag zur Wettbewerbsstörung geleistet haben. Das Bundeskartellamt wird damit zum umfassenden Marktgestalter, indem es künftig nicht nur schneller, sondern auch deutlich umfassender in Markt- und Unternehmensstrukturen wird eingreifen können, ohne dass überhaupt ein vorwerfbares Verhalten oder einen Rechtsverstoß der Unternehmen vorliegt – ein Dilemma, das bereits in der 11. GWB Novelle erhebliche Kontroversen ausgelöst hatte.

Die beteiligten Verbände – darunter Industrie , Handels , Digital , Mittelstands und kommunale Spitzenorganisationen – warnen vor belastenden Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen, unternehmerische Handlungsspielräume und die Bestreitbarkeit von Märkten. Sie fordern, die Ausgestaltung des Instruments im Rahmen der kommenden 12. GWB Novelle grundlegend zu überprüfen. Die gemeinsame Kurzposition steht zum Download bereit.

Ansprechpartner