
Publikationen
Kollektiver Rechtsschutz
Die EU-Kommission hat in ihrem Arbeitsprogramm für 2018 einen „New Deal for Consumers“ angekündigt, um u. a. europaweit die Rechtsdurchsetzung von Verbraucherrechten zu stärken. Sie plant in diesem Zusammenhang eine Überarbeitung der EU-Unterlassungsklagerichtlinie, die um eine kollektive Schadensersatzklage erweitert werden soll. Der BDI hat sich bereits im Vorfeld der Veröffentlichung des Pakets aktiv in die Debatte eingebracht.
Verbraucherpolitik
Die Zufriedenheit der Verbraucher ist für die Industrie von existenziellem Interesse. Der Wettbewerb um die besten Produkte sichert Eigenverantwortung, Fortschritt und Nachhaltigkeit – und ist damit bester Verbraucherschutz. Es wird auch in der kommenden Legislaturperiode darauf ankommen, wachstumsfreundliche Rahmenbedingungen für unternehmerisches Handeln sicherzustellen. Dies gilt auch für Fragen der Verbraucherpolitik.
Verbraucherleitbild und Positionsbestimmung zum „Mündigen Verbraucher“
Im politischen Diskurs stehen sich nach wie vor zwei verbraucherpolitische Leitbilder gegenüber: Zum einen der kollektive Schutz der Verbraucher, zum anderen die auch vom BDI vertretene Position, dass Verbraucher grundsätzlich mündig und fähig sind, eigenverantwortlich zu entscheiden und es keines weiteren regulativen Eingreifens seitens der Politik bedarf.