Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Ziel der angestrebten Gesetzesänderungen ist die Bekämpfung von Share-Deal-Gestaltungen, also das Übertragen eines Grundstücks in Form eines Anteils an einer grundbesitzenden Gesellschaft. Weil im Gesetzesentwurf keine zielgenaue Ausrichtung auf missbräuchliche Gestaltungen mit Immobiliengesellschaften vorgenommen wird, dürften Kollateralschäden für sämtliche Branchen die Folge sein.
Geplante gesetzliche Änderungen der Grunderwerbsteuer
Künftig sollen Übertragungen von mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren Grunderwerbsteuer auslösen (§ 1 Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz). Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Ertragslage oder einem tatsächlichen Immobilienverkauf. Der BDI hat die geplanten Neuregelungen und deren Auswirkungen für die Wirtschaft sowie konkrete Lösungsvorschläge zusammengestellt.<br />Zur Kurzversion der Position „Geplante gesetzliche Änderungen der Grunderwerbsteuer“
Keine Ausweitung der Grunderwerbsteuer auf Anteilsverkäufe von Kapitalgesellschaften
In der Finanzministerkonferenz im November 2018 haben sich die Länderfinanzminister auf eine Verschärfung der Grunderwerbsteuer geeinigt. Dabei soll die Grunderwerbsteuerpflicht auf Anteilsverkäufe an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgeweitet werden. Doch die Auswirkungen der geplanten Verschärfung gehen damit weit über das (nachvollziehbare) Ziel der Eindämmung von Share-Deal-Gestaltungen hinaus.