Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie
Die Einführung eines präventiven Restrukturierungsrahmens befürwortet der BDI im Grundsatz. Bereits heute werden Insolvenzanträge vielfach zu spät gestellt, wodurch kein hinreichender Sanierungsspielraum für wirtschaftliche angeschlagene Unternehmen verbleibt. Zugleich müssen die Interessen sämtlicher Gläubiger in hinreichender Art und Weise gewahrt werden. Der konstruktive und proaktive Dialog zwischen dem Schuldnerunternehmen und seinen Gläubigern kann nur auf Basis eines fein austarierten Rechtsrahmens seine effektive Wirkungsweise entfalten.
EU-Richtlinie zu Unternehmensinsolvenzen
Viele Unternehmen haben mit Vertragspartnern in der EU zu tun, die sich in einer finanziellen Krise befinden. Dabei entstehen mitunter erhebliche finanzielle Schäden. Ein Grund dafür ist: In vielen EU-Staaten fehlt es an geeigneten insolvenzrechtlichen Regelungen und einem transparenten Verfahren. Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, womit eine Sanierungskultur gefördert und Unternehmern eine zweite Chance erleichtert werden soll. Der BDI sieht den Entwurf jedoch überaus kritisch.
EU will Kultur der zweiten Chance
Unternehmerisches Scheitern ist in weiten Teilen Europas auch heute ein Stigma. Deshalb möchte die EU-Kommission das Insolvenzrecht harmonisieren. Ein Rechtsakt zur Harmonisierung des materiellen Insolvenzrechts ist noch für dieses Jahr geplant. Eine Roadmap enthält erste Ideen.