Anpassung der internationalen Konzernfinanzierung – Kritik an nationalen Alleingängen
Die Verschärfungen im Außensteuergesetz zur Regulierung konzerninterner Finanzierungen stoßen auf Kritik. Experten warnen vor unnötiger Bürokratie und dem Risiko von Doppelbesteuerungen. Unternehmen fordern eine stärkere Orientierung an den internationalen OECD-Verrechnungspreisleitlinien, um die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nicht zu gefährden.
Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland
Deutschland und die anderen G5-Staaten haben angekündigt, die nationale Umsetzung der globalen Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen auch unabhängig von einer Einigung der EU-Mitgliedsstaaten voranzutreiben. Der BDI unterstützt das Vorhaben allerdings ist es wichtig u. a. den Erstanwendungszeitpunkt auf 2025 zu verschieben, nationale Alleingänge zu vermeiden sowie den Anwendungsbereich der Mindeststeuer zu reduzieren.
BDI-Vorarbeit maßgebend für modernisiertes OECD-Regelwerk zu Exportkrediten
Anlässlich des jährlichen Konsultationstreffens der OECD mit der Zivilgesellschaft zur Exportkreditfinanzierung hat das Business and Industry Advisory Committee to the OECD (BIAC) Vorschläge zur Modernisierung des OECD-Konsensus vorgelegt. Maßgeblich basierend auf der Vorarbeit des BDI, fordert die OECD-Wirtschaft vom modernisierten OECD-Regelwerk für die Exportkreditfinanzierung einen flexibleren und am Markt orientierten Ansatz.
Globale Mindeststeuer nutzen – Level Playing Field schaffen
Die Einigung von rund 140 Staaten über eine globale Mindeststeuer ist ein Durchbruch für eine neue Weltsteuerordnung für Unternehmensgewinne. Bei der noch ausstehenden detaillierten Ausgestaltung sind deutliche Vereinfachungen notwendig. Entscheidend ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, sodass Doppelbesteuerung der Unternehmen und überschießende Bürokratie beseitigt werden.
Steuerliche Herausforderungen für deutsche Unternehmen in der Volksrepublik China
Als zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt ist China für zahlreiche deutsche Unternehmen einer der wichtigsten Märkte und ein bedeutender Handelspartner. Hierbei spielen auch die steuerlichen Rahmenbedingungen eine große Rolle, denn die weitreichenden Aktivitäten der deutschen Unternehmen unterliegen in China der Besteuerung.
Die Reform der Weltsteuerordnung kommt voran – EU sollte keinen Alleingang wagen
Bis Mitte 2021 wird eine internationale Einigung über eine grundlegende Neuregelung der bestehenden „Weltsteuerordnung“ für Unternehmensgewinne erwartet. Umso unverständlicher ist es, dass die EU-Kommission aktuell einen Vorschlag für eine europäische Digitalabgabe plant. Der jüngste Vorstoß der USA zeigt, dass die Bemühungen um eine globale Einigung vollumfänglich unterstützt werden und die EU von unilateralen Vorschlägen Abstand nehmen sollte.
Business at OECD – Die Stimme der Wirtschaft in der OECD
Globale Wirtschaftsstrukturen bedürfen einer kontinuierlichen Abstimmung von wirtschafts- und währungspolitischen Maßnahmen sowie Best-Practice-Verfahren. Dafür gibt es die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Über das Business and Industry Advisory Committee to the OECD (Business in der OECD) können die führenden Wirtschaftsverbände der OECD-Staaten, wie beispielsweise der BDI, ihre Expertise in den OECD-Beschlussfassungsprozess offiziell und transparent einbringen.
1. Säule der OECD-Vorschläge: Neuverteilung von Besteuerungsrechten an Unternehmensgewinnen
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) schlägt als ersten Lösungsansatz eine globale Neuverteilung von Besteuerungsrechten vor. So sollen die Besteuerungsrechte und mithin das Steueraufkommen der „Marktstaaten“, in denen sich die Nutzer von digitalen Leistungen befinden, gestärkt werden, was zwangsläufig zu einer Schwächung der Position der Ansässigkeitsstaaten führt.
2. Säule der OECD-Vorschläge: Globale effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen
Der zweite Vorschlag der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) soll eine globale effektive Mindestbesteuerung von Unternehmensgewinnen sicherstellen. Hintergrund ist die Annahme, dass die Besonderheiten der digitalisierten Wirtschaft eine Verlagerung von Gewinnen in Niedrigsteuerländer ermöglichen und daher eine Begrenzung des Steuerwettbewerbs auf ein bestimmtes Mindestniveau rechtfertigen.
Auf den Punkt: OECD-Steuerrevolution
Die internationale Besteuerung von Unternehmensgewinnen könnte sich durch die OECD-Reformvorschläge grundlegend verändern. Der BDI appelliert deshalb an die deutsche Politik sich für die Interessen der deutschen Industrie einzusetzen. Es gilt, Wettbewerbsnachteile, Doppelbesteuerung und administrative Zusatzbelastung zu verhindern sowie Standortnachteile zu vermeiden und die ernstzunehmenden fiskalischen Auswirkungen zu beachten.
Die OECD-Vorschläge zur Besteuerung der „Digitalisierten Wirtschaft“
Addressing the Tax Challenges of the Digitalization of the Economy
Digitalisierung braucht kein anderes Steuersystem
Mit der Digitalisierung wird das bestehende internationale Steuersystem von der Politik in Frage gestellt. Für die Industrie ist klar: Die Besteuerung von Gewinnen aus digitalen Geschäftsmodellen ist im bestehenden System grundsätzlich gegeben. Dennoch gewinnt die Debatte über die Verteilung der Erträge aus digitalen Geschäftsmodellen zunehmend an Bedeutung. So das Ergebnis bei der Konferenz von BDI und BIAC, dem internationalen Wirtschaftsverband bei der OECD.
BEPS-Umsetzungsgesetz
Die Bundesregierung sieht mit ihrem Entwurf zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiterer BEPS-Maßnahmen gesetzliche (Neu-)Regelungen vor. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben sollen über die Umsetzung von BEPS-Vorgaben der OECD hinaus jedoch weitere steuerverschärfende Maßnahmen unter dem „Deckmantel“ von BEPS eingeführt werden, die mit den international vereinbarten Vorgaben jedoch nichts zu tun haben.
Erstes Gesetz zur Umsetzung von BEPS in nationales Recht
Der deutsche Gesetzgeber macht den ersten Schritt hin zur Umsetzung der G20/OECD-Empfehlungen zur Bekämpfung von Gewinnverlagerungen und -verkürzungen (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Im Vordergrund des sogenannten BEPS 1-Gesetzes steht die Stärkung der Transparenz. Dabei sollen das Country-by-Country-Reporting und der automatische Austausch über sogenannte Tax Rulings in nationales Recht implementiert werden. Darüber hinaus enthält der Referentenentwurf Gesetzesverschärfungen, die klare Nichtanwendungsvorschriften über ergangene BFH-Entscheidungen darstellen und keinen BEPS-Bezug haben. Das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren soll nach der Sommerpause beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.