Vorschläge zur Verbesserung des Ertragsteuerrechts
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Expertenkommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen und Wissenschaft gegründet, die konkrete Vorschläge für praxisnahe und politisch umsetzbare Lösungen erarbeiten werden. Auch der BDI hat bereits ein Positionspapier mit zehn konkreten Vorschlägen für eine strukturelle Verbesserung des Ertragsteuerrechts verfasst und den wichtigsten Entscheidungstragenden in Politik und Finanzverwaltung übersandt.
Vorschläge zur Vereinfachung des Ertragsteuerrechts
Attraktive steuerliche Rahmenbedingungen sind ein wesentlicher Standortfaktor für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Hierzu zählt nicht nur die Höhe der Steuerbelastung, sondern auch ein modernes Unternehmensteuerrecht, durch das Investitionen und Beschäftigung in Deutschland unterstützt werden. Das geltende Ertragsteuerrecht enthält jedoch zahlreiche steuerpolitische Hemmnisse für die Stammhäuser der deutschen Unternehmen.
BEPS-Umsetzungsgesetz
Die Bundesregierung sieht mit ihrem Entwurf zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und weiterer BEPS-Maßnahmen gesetzliche (Neu-)Regelungen vor. Mit dem Gesetzgebungsvorhaben sollen über die Umsetzung von BEPS-Vorgaben der OECD hinaus jedoch weitere steuerverschärfende Maßnahmen unter dem „Deckmantel“ von BEPS eingeführt werden, die mit den international vereinbarten Vorgaben jedoch nichts zu tun haben.