Das neue Verpackungsgesetz mit Leben füllen
Seit Januar 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz. Es soll helfen die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern. Für mehr Umweltschutz, Ressourcenschonung und einen fairen Wettbewerb um die besten Verpackungslösungen muss das neue Gesetz nun wirksam in die Praxis umgesetzt werden. Dabei hilft auch die von den Verpackungsherstellern gegründete und vorfinanzierte „Zentrale Stelle Verpackungsregister“.
Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
Der BDI begrüßt den Verordnungsvorschlag der EU-Kommission über Verpackungen und Verpackungsabfall. EU-weit harmonisierte und damit einheitliche verpackungsrechtliche Anforderungen sind die Grundlage für die dringend benötigte Planungssicherheit der Unternehmen für Investitionen in das nachhaltige Verpackungsdesign. Dennoch fehlt es an einigen Stellen an Klarstellungen und Konkretisierungen für eine funktionierende Circular Economy, weshalb der BDI Verbesserungsvorschläge vorlegt.
Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes
Das Bundesumweltministerium hat einen ersten Entwurf zur Änderung des Verpackungsgesetzes vorgelegt. Dabei sollen leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern verboten werden. Ziel ist es, die Ressourceneffizienz in Deutschland zu steigern, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und das unsachgemäße Wegwerfen von Kunststofftragetaschen zu verhindern. Es bestehen allerdings erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorgehens des Ministeriums.
Strategie der EU-Kommission für Kunststoffe
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2018 eine Kunststoffstrategie vorgelegt. Durch eine Betrachtung von Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und Abfallbehandlung sollen Kunststoffe zukünftig besser in Stoffkreisläufen geführt und die Umwelt geschont werden. Pauschale Materialdiskriminierungen müssen dabei aber vermieden werden. BDI begrüßt breite Diskussion zur Rolle von Kunstoff in Europa.