Digitale Agenda für den Gebäudesektor: Empfehlungen für die 20. WP
Die EU hat die „digitale Dekade“ ausgerufen und dabei den Gebäudesektor als einen der Bereiche mit der geringsten Digitalisierung identifiziert. Digitalisierung, Automatisierung und die Erfassung von Messdaten von Gebäuden sind notwenige Voraussetzungen und benötigen entsprechend mehr politische Aufmerksamkeit auf deutscher und europäischer Ebene. Denn sie können einen erheblichen Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels 2030 und des Ziels Klimaneutralität bis 2045 bei Gebäuden leisten.
Anonymisierung personenbezogener Daten
In der Anwendungspraxis besteht für Unternehmen eine große Rechtsunsicherheit, auf welche Weise eine Anonymisierung personenbezogener Daten datenschutzrechtskonform erfolgen kann. Mit diesem Praxisleitfaden gibt der BDI Unternehmen diesbezüglich eine Orientierungshilfe zu rechtlichen Vorgaben und technischen Verfahren anhand von Best Practice-Beispielen. Der Leitfaden selbst bzw. seine Verbreitung ist allerdings kein Rechtsrat oder kann diesen ersetzen.
Hinweise für die Unternehmens- und Verbandspraxis
Über die Hälfte der deutschen Unternehmen erfüllen noch immer nicht alle Anforderungen des neuen Datenschutzrechts. Die ersten Bußgelder wurden verhängt – nach einer Umfrage stuft knapp die Hälfte der Unternehmen die Verletzung des Datenschutzes als größtes Compliance-Risiko ein. Daher hat der BDI zusammen mit Linklaters LLP einen Leitfaden erstellt, um Unternehmen bei der konkreten Umsetzung zu unterstützen.
Vorschlag einer E-Privacy-Verordnung
Die deutsche Industrie bekennt sich zu hohen Datenschutz- und Vertraulichkeitsstandards in der digitalen Wirtschaft. Gleichzeitig dürfen Innovationspotenziale nicht über das Maß hinaus behindert werden. Mit großer Sorge verfolgt der BDI die Entwicklung für den Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation (E-Privacy-VO). Der BDI mahnt, dieses wichtige Dossier in den Ratsverhandlungen nicht über das Knie zu brechen.