Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat in seiner in Auftrag gegebenen Studie zum Preisrecht auf die unterschiedlichen Regelungszwecke des Preisrechts hingewiesen und damit die Bedeutung der Verordnung PR Nr. 30/53 hervorgehoben. Der Praxisrelevanz der Preisrechtsverordnung schließt sich der BDI an, weist aber im Rahmen der Prüfung des Preisrechts auf erforderliche Anpassungen hin.
Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen
Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in Auftrag gegebene Studie zum Preisrecht weist auf die unterschiedlichen Regelungszwecke des Preisrechts hin und betont seine Referenzfunktion. Der BDI unterstützt die Grundaussagen der Studie, vertritt in einigen Details jedoch auch abweichende Positionen. Dringenden Anpassungsbedarf sieht der BDI bspw. in Verbesserungen mit Blick auf die tatsächliche Rechtsanwendung.