BDI zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Die vom Bundesumweltministerium am 22. Mai 2026 vorgelegten Entwürfe zur Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie sollten nachgebessert werden. Die Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie darf nicht zu weiteren Investitionshemmnissen in der deutschen Industrie führen. Auswirkungen auf die Industrie und die Genehmigungsfähigkeit von Produktionsanlagen müssen so gering wie möglich gehalten werden. In der anliegenden Stellungnahme nimmt der BDI zum Artikelgesetz, zur Neufassung der 39. BImSchV und zur notwendigen Änderung der TA Luft Stellung.
Drohen erneut Fahrverbote durch Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinie?
Im Rahmen des Europäischen Green Deals sollen die EU-Luftqualitätsstandards stärker an die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation angeglichen werden. Dazu hat die EU-Kommission im Oktober 2022 einen Vorschlag zur Änderung der EU-Luftqualitätsrichtlinien vorgelegt. In Deutschland können die Auswirkungen der neuen Grenzwerte erheblich sein.
Spurenstoffe, 4. Reiningsstufe und Abwasserabgabe
Der BDI sieht eine sinnvolle Aktualisierung der Abwasserregelungen und insbesondere eine Kampagne im Hinblick auf Entsorgung von Arzneimitteln als sinnvoll an. Weiteren verbindlichen Regelungen zu Spurenstoffen und Arzneimitteln in Gewässern steht der BDI jedoch kritisch gegenüber. Hierbei sollte auf Selbstverpflichtungen gesetzt werden. Verschärfungen im Rahmen des Umgangs mit Abwässern sind zum nachhaltigen Schutz von Gewässern nicht notwendig.