Vorschläge zur Modernisierung der Thesaurierungsbegünstigung
Die Thesaurierungsbegünstigung wurde geschaffen, um das Eigenkapital des industriellen Mittelstands zu stärken. Ziel der Vorschrift ist es: Kapital- und Personengesellschaften sollen in gleicher Höhe steuerlich belastet werden. Dieses Ziel verfehlt die Vorschrift jedoch deutlich – zu komplex und aufwendig ist sie in der Anwendung. Die Vorschrift muss daher dringend praxistauglich reformiert werden.
Bürokratieabbau im Steuerrecht: BDI präsentiert konkrete Vorschläge
Der BDI hat in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedsverbänden in zwölf Bereichen des Steuerrechts konkrete, praxisnahe Vorschläge zum Abbau steuerlicher Bürokratie entwickelt. Ziel ist es, eine entsprechende Gesetzesinitiative noch im laufenden Jahr auf den Weg zu bringen. Ein neues Positionspapier des BDI fasst die Vorschläge prägnant und verständlich zusammen.
Vorschläge strukturelle Verbesserungen der Ertragsbesteuerung
Neben der Forderung nach einer Absenkung der Tarifbelastung für Unternehmenssteuern auf 25 Prozent setzt sich der BDI dafür ein, die Unternehmensbesteuerung auch durch kleinere Maßnahmen zu verbessern. Verbesserungsbedarf besteht für eine Reihe von ertragsteuerlichen Regelungen, die aktuell in überschießender Weise Missbräuche zu bekämpfen suchen.
Die Steuerbelastung der Unternehmen in Deutschland 2017
Große Industrieländer wie die USA und Großbritannien machen Wirtschaftspolitik mit Steuersätzen und planen Steuersenkungen. Deutschland praktiziert das Gegenteil, die Steuerlast für Unternehmen nimmt weiter zu: Die Unternehmensteuern steigen bis 2021 um 16 Prozent auf 161 Milliarden Euro. International tätige deutsche Unternehmen zahlen im Verhältnis zum Umsatz einen überproportionalen Anteil ihrer Ertragsteuern in Deutschland.
Der steuerliche Brexit – viele offene Fragen
Die britischen Wähler haben sich für das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union entschieden. Die bevorstehenden Austrittsverhandlungen rufen auch im steuerlichen Bereich komplexe Fragen hervor. Für die Unternehmen sind erhebliche Mehrbelastungen im Bereich der Verkehrsteuern, der Gewinnbesteuerung, aber auch bei Unternehmensumstrukturierungen zu erwarten.
Steuerverluste in Entwicklungsländern
„Hohe Steuerausfälle in Entwicklungsländern sind auch auf ein oft unvollkommenes Steuersystem, eine ineffiziente Steuerverwaltung und eine damit verbundene unzureichende Durchsetzung von Steueransprüchen zurückzuführen. Darüber hinaus besteht aufgrund einer potenziell hohen Schattenwirtschaft und damit einhergehenden Umsatz- und Einkommensteuerausfällen eine überproportionale Abhängigkeit vom Steueraufkommen der Unternehmen“, erklärte Wolfgang Haas im Rahmen der Anhörung zur Frage von Steuervermeidung in Entwicklungsländern im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags.