Bundestag bei Energieeffizienzgesetz beschlussunfähig
Die Ampel-Fraktionen hatten das Energieeffizienzgesetz in den vergangenen Wochen intensiv beraten und sich auf zahlreiche Änderungen gegenüber der Kabinettsfassung vom April geeinigt. Aus Sicht des BDI ist es gelungen, das Gesetz für die Unternehmen deutlich praxistauglicher zu machen, auch wenn bürokratische Mehrbelastungen bleiben. Allerdings ist dann die eigentliche Verabschiedung des Gesetzes wegen Beschlussunfähigkeit des Bundestages gescheitert.
Positionierung zur Zusammenführung von EnEG/EnEV und EEWärmeG
Bei der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zu Energieeffizienz bei Gebäuden mussdie Zusammenführung von Energieeinspargesetz (EnEG)/Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) nachdrücklich unterstützt werden. Die bestehende Chance darf nicht ungenutzt bleiben. Allerdings darf die Anpassung des Rechtsrahmens nicht überhastet erfolgen und die betroffenen Verbände müssen in Form von Stellungnahmen und Anhörungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingebunden werden.