„Osterpaket“ der Bundesregierung: Tempo für Erneuerbare Energien
Das Kabinett hat das lang angekündigte Osterpaket beschlossen. Es bündelt die ersten Maßnahmen zur geplanten massiven Beschleunigung der Energiewende. Mit dabei auch eine große Novelle des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG). Damit soll die Stromversorgung im Bundesgebiet bereits 2035 „nahezu treibhausgasneutral“ erfolgen.
EEG-Novellierung
Für den BDI geht der Referentenentwurf zur EEG-Novelle in die richtige Richtung, mit Änderungsbedarf im Detail. Wichtig ist, dass die Abschaffung der EEG-Umlage dauerhaft und rechtssicher erfolgt und nicht unter Haushaltsvorbehalt steht. Als Teil ihres „Osterpakets“ möchte die Bundesregierung die EEG-Novelle bis Ende April beschließen, das parlamentarische Verfahren soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.
Bundestag verabschiedet EEG-Novelle
Kurz vor Weihnachten ging es plötzlich ganz schnell: Union und SPD einigen sich im Bundestag zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gerade noch rechtzeitig, damit das neue Gesetz Anfang Januar in Kraft treten kann. Auch eine Reihe der vom BDI unterstützten Forderungen haben die Abgeordneten auf der Ziellinie noch in das Gesetz übernommen.