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Geplante gesetzliche Änderungen der Grunderwerbsteuer
Künftig sollen Übertragungen von mindestens 90 Prozent der Anteile an einer Kapitalgesellschaft innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren Grunderwerbsteuer auslösen (§ 1 Abs. 2b Grunderwerbsteuergesetz). Dies gilt für jedes Unternehmen, unabhängig von der Ertragslage oder einem tatsächlichen Immobilienverkauf. Der BDI hat die geplanten Neuregelungen und deren Auswirkungen für die Wirtschaft sowie konkrete Lösungsvorschläge zusammengestellt.<br />Zur Kurzversion der Position „Geplante gesetzliche Änderungen der Grunderwerbsteuer“

