Current draft of the revised ESRS threatens to undermine the successes of the first EU omnibus procedure
The revision of the ESRS is moving forward—but has so far provided little relief. Despite initial simplifications, bureaucratic burdens and legal uncertainties remain high. The BDI is calling for clearer guidelines, the ability to report in a legally compliant manner, a focus on reporting requirements relevant to management decision-making, and greater practicality to ease the burden on companies and ensure competitiveness.
BDI-Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf der deutschen Umsetzung der CSRD
Der BDI begrüßt, dass der veröffentlichte Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD grundsätzlich erneut auf eine 1:1-Umsetzung abzielt. Ebenfalls positiv ist, dass der Entwurf die zeitliche Verschiebung der Vorgaben durch die sog. „Stop-the-Clock“-Richtlinie des EU-Omnibusverfahrens für neu berichtspflichtige Unternehmen sowie die voraussichtlich erfolgende Verringerung des Anwendungskreises auf Unternehmen ab 1000 Mitarbeitenden bereits berücksichtigt. Dennoch regt der BDI regt dazu an, erneut abzuwägen, ob eine deutsche Umsetzung der CSRD noch im Jahr 2025 und vor Abschluss der Omnibusverhandlungen tatsächlich erforderlich ist. Außerdem muss unter anderem die Abkehr von der "Aufstellungslösung" bei der elektronischen Berichterstattung, der Ausschluss von unwesentlichen Tochterunternehmen und eine weitere Einschränkung des „Trickle-down“ Effekts erfolgen.