Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Kostenwälzung
Die BNetzA will die Kostenwälzung zwischen den Netzebenen reformieren und stärker am netzbezogenen Letztverbrauch ausrichten. Der BDI begrüßt die Reform grundsätzlich, weil das heutige System die tatsächliche Kostenverursachung nicht sachgerecht abbildet und eine transparentere, planbarere Allokation notwendig ist. Entscheidend ist aber, dass Mehrbelastungen nur dort entstehen, wo Rückspeisungen tatsächlich höhere Kosten in vorgelagerten Netzen verursachen – nicht in Industrienetzen mit steuerbarer dezentraler Erzeugung und auch nicht im Bahnstromsystem. Die Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen lehnt der BDI ab; zudem braucht es quantifizierte Kostenabschätzungen, damit die Gesamtwirkung der AgNes-Reform belastbar bewertet werden kann.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Dynamische Netzentgeltkomponente
Mit dynamischen Netzentgelten will die BNetzA flexibles und netzdienliches Verhalten anreizen. Der BDI teilt dieses Ziel, sieht den Vorschlag in seiner jetzigen Form aber als zu komplex, zu bürokratisch und für industrielle Verbraucher kaum handhabbar. Netzkosten müssen planbar bleiben, dauerhafte regionale Mehrbelastungen vermieden und Kosten und Nutzen der Systematik belastbar quantifiziert werden. Dynamische Netzentgelte sollten deshalb freiwillig bleiben, zunächst in einer Testphase erprobt und gegenüber praktikableren Alternativen abgewogen werden.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Einspeiseentgelte
Die BNetzA will Einspeiser stärker an den Netzkosten beteiligen und über Einspeiseentgelte mehr Systemdienlichkeit erreichen. Der BDI hält den skizzierten Vorschlag in seiner jetzigen Form jedoch nicht für geeignet, die Netzkosten wirksam zu begrenzen: Zu groß sind die Weitergabeeffekte über den Strompreis, die zusätzliche Komplexität und das Risiko neuer Fehlanreize. Statt Kosten nur umzuverteilen, braucht es belastbare Quantifizierungen, Praxistests und vor allem regional differenzierte Baukostenzuschüsse, die Standortentscheidungen netzdienlich lenken und Netzausbaukosten senken. Bestandsanlagen dürfen dabei nicht rückwirkend belastet werden.
Netzentgeltkomponente: Orientierungspunkte der BNetzA
Die BNetzA will die allgemeinen Netzentgelte künftig in Komponenten mit Finanzierungs- und Anreizfunktion aufteilen und die Finanzierungsfunktion über frei wählbare Kapazitätsbuchungen sowie zwei Arbeitspreise abbilden. Der BDI begrüßt diese neue Grundstruktur und die größere Flexibilität gegenüber starren Kapazitätsvorgaben. Entscheidend ist aber, Umverteilungseffekte, strukturelle Zusatzbelastungen und gegenläufige Anreize zu vermeiden. Dafür braucht es eine praxistaugliche Parametrierung, die auf belastbaren Daten und Formeln basiert.
Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) - Speichernetzentgelte
Die BNetzA will Speicher stärker in die Netzentgeltsystematik einbeziehen und den bisherigen Vertrauensschutz zur Diskussion stellen. Der BDI unterstützt eine verursachergerechte Beteiligung an Netzkosten, lehnt aber Eingriffe in die Wirtschaftlichkeit bestehender und bereits entschiedener Projekte ab. Speichernetzentgelte dürfen keine Fehlanreize setzen, den Speicherhochlauf ausbremsen oder Elektrolyseure zusätzlich belasten. Notwendig sind belastbare Quantifizierungen, praxistaugliche Übergänge und ein Pilot, bevor weitreichende Änderungen greifen.
Verbändeallianz: Thema „Kundenanlage“ muss zu einer politischen Priorität erklärt werden – national und europäisch
Der BDI hat sich gemeinsam mit einer breit aufgestellten Verbändeallianz für den Erhalt der Kundenanlagenregelung, die derzeit im nationalen deutschen Recht in § 3 Nr. 65, 66 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) geregelt ist, ausgesprochen. Wir streben eine Lösung auf europäischer Ebene an. Die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie muss angepasst werden.
Netzentgeltreform der BNetzA: Fünf AgNes-Einzelthemen
Bereits seit dem Frühjahr letzten Jahres arbeitet die Bundesnetzagentur (BNetzA) an einer neuen Stromnetzentgeltsystematik. Die Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes) wird das bestehende und Ende 2028 ablaufende System zur Berechnung von Netzentgelten ablösen. In den letzten Monaten diskutierte die BNetzA die fünf Einzelthemen von AgNes in diversen Workshops mit der Branche. Voraussichtlich im Mai diesen Jahres wird sie erste Ergebnisse kommunizieren, bevor es bis Ende 2026 in die finale Festlegung von AgNes geht.
BDI äußert sich zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes)
Die Bundesnetzagentur hat am 12.05.2025 ihr Diskussionspapier „Rahmenfestlegung der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes)“ veröffentlicht. Darin skizziert sie ihre Ideen und Ansätze für eine Neustrukturierung der Netzentgelte. Das Papier ist Basis für einen grundlegenden Diskussionsprozess, den der BDI aktiv und konstruktiv begleiten wird. Als ersten Schritt hierzu wurde im Rahmen der öffentlichen Konsultation eine Stellungnahme erstellt.