Die Europäische Kommission startete 2022 den Prozess zur Entwicklung eines Instrumentes zur Abschreckung und Abwehr von Wirtschaftszwang. Mit dieser Initiative reagiert sie auf die zunehmende Zweckentfremdung internationaler Wirtschaftsbeziehungen durch geopolitische Interessen. Aus Sicht der deutschen Industrie ist dieses Vorhaben grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert. Ein solches Instrument sollte jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllen.

Wirtschaftssicherheit
Wirtschaftssicherheit beginnt mit wirksamer und zugleich effizienter Exportkontrolle. Als industrielles Exportland ist Deutschland darauf angewiesen, dass Genehmigungsverfahren verlässlich, schnell und transparent funktionieren – nur so bleiben Unternehmen handlungsfähig und international wettbewerbsfähig.
Noch nie war die Welt so vernetzt wie heute – gesellschaftlich, politisch und wirtschaftlich. Globale Wirtschaftskreisläufe sorgen für ein größeres Warenangebot und günstige Preise, stellen aber auch hohe Anforderungen an Logistik und funktionierende Lieferketten. Ob Handelskonflikte, Pandemien, Rohstoffknappheit oder die Havarie eines Containerschiffes: Unternehmen müssen lernen, mit diesen Risiken umzugehen.
Seit dem 1. Dezember 2020 gilt in der Volksrepublik China ein Exportkontrollgesetz. Das Gesetz richtet sich nur in Teilen nach internationalen Ausfuhrkontrollstandards. Stattdessen ist ein Rechtsrahmen entstanden, der gravierende Unsicherheit für die Wirtschaftsbeteiligten im Sinne von Partei und Behörden schafft.
Waren und Dienstleistungen werden global gehandelt. Müssen in kurzer Zeit weite Strecken überwunden werden, ist das Flugzeug als Transportmittel oft alternativlos. Exportierende Unternehmen in Deutschland sind daher zwingend auf ein leistungsfähiges Luftverkehrssystem angewiesen. Dazu gehört ein reibungslos funktionierender Luftfrachttransport.



